Bundestag beschließt Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten in Nordafrika

13.05.2016
Pressemitteilung
 

Bundestag beschließt Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten in Nordafrika

Mit klarer Mehrheit der Großen Koalition hat der Deutsche Bundestag heute das Gesetz beschlossen, mit dem die nordafrikanischen Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. CDU-Landesvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Ingbert Liebing hatte dem Gesetzentwurf in namentlicher Abstimmung zugestimmt. Er begrüßte die Entscheidung als "wichtige Maßnahme, um einen ungerechtfertigten Anstieg von Flüchtlingszahlen aus sicheren Herkunftsstaaten zu verhindern", erklärte Ingbert Liebing.

Der Erklärung der sechs Staaten auf dem Westbalkan in den vergangenen Jahren hatte sich als wirkungsvoll gezeigt, die Zuwanderungszahlen waren deutlich zurück gegangen. Diese Erfahrung soll nun genutzt werden, um eine Zuwanderung aus den nordafrikanischen Staaten zu verhindern, in denen es weder Krieg noch Bürgerkrieg oder politische Verfolgung gibt.  Die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus diesen drei Staaten liege bei nahe Null. "Deshalb ist es wichtig, den Menschen in diesen Ländern keine falschen Hoffnungen zu machen. Wir müssen unsere Hilfsfähigkeit bewahren und auf die Menschen konzentrieren, die tatsächlich verfolgt sind oder aus Angst um Leib und Leben aus Krieg oder Bürgerkrieg geflohen sind", so der CDU-Politiker.

Liebing forderte die Landesregierung in Kiel auf, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Enthaltung wirke wie Ablehnung und werde  der Verantwortung in dieser Situation nicht gerecht, sagte Liebing. Hier sei eine klare Entscheidung und Position  der Landesregierung gefordert.

 

 

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