Die Lehren des Karlsruher NPD-Urteils sind eindeutig

17.01.2017
Der Vorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Daniel Günther, versteht die heutige (17. Januar 2017) Ablehnung des NPD-Verbotsantrages durch das Verfassungsgericht auch als Mahnung an Politik und Gesellschaft:
„Die NPD ist verfassungsfeindlich. Sie ist zugleich völlig bedeutungslos. Unsere demokratische Gesellschaft wird mit den wenigen Verirrten fertig. Diese Feststellung muss die NPD-Funktionäre härter treffen als jedes Verbot“, so Günther.
Er begrüße ausdrücklich, dass die Karlsruher Richter das politische Konzept der NPD als gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet bewertet haben, betonte der CDU-Landesvorsitzende. Allerdings müssten auch die Antragsteller ihre Lehren aus dem Urteil ziehen. Der Hinweis der Richter, wonach der demokratische Rechtsstaat über ausreichende Mittel verfüge, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne  Betroffene vor der NPD zu schützen, treffe ins Schwarze.
„Die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative ist für unsere Gesellschaft essentiell. Die Arbeit, die NPD in der höchstrichterlich festgestellten Bedeutungslosigkeit zu halten, müssen die demokratischen Parteien deshalb selbst erledigen. Die CDU wird das tun“, so Günther.
 
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