In der vergangenen Woche sind SPD und FDP über das Ziel hinausgeschossen: Der Landesregierung wurde von den Landtagsfraktionen von SPD und FDP vorgeworfen, die Landesregierung würde die Abstände zur Wohnbebauung verkürzen und damit ein Wahlversprechen der CDU brechen. Mit Pressemeldungen dieser Art werden bewusst Ängste bei den Bürgerinnen und Bürgern geschürt und die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel gesetzt. Richtig ist: Es wird, wie bisher, auch zukünftig keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Bereich von 800 Metern bei Bestandsanlagen und 1.000 Metern bei neuen Gebieten zu Siedlungen und 400 Metern zur Wohnbebauung im Außenbereich geben. Was aber angepasst werden muss, sind die Höhenbeschränkungen für die Vorranggebiete. Das neue Wind-an-Land-Gesetz des Bundes sieht nämlich vor, dass Vorrangflächen für Wind nur noch angerechnet werden, wenn sie keine Höhenbeschränkungen vorsehen. Das dies notwendig werden könnte, hatte die Koalition auch schon in ihrem Koalitionsvertrag antizipiert. Dort heißt es: „Vor dem Hintergrund des auf Bundesebene in der Diskussion befindlichen „Wind-an-Land-Gesetzes“ werden wir zudem bestehende Höhenbeschränkungen überprüfen“. Also wenig mehr als heiße Luft bei der Opposition. Für die Gemeinden sieht die Bundesregelung zudem eine Öffnungsklausel vor, um vor Ort weitere Flächen für Windkraft zu schaffen, wenn die Kriterien der Regionalplanung wie z.B. die weiter gültigen Abstandsflächen eingehalten werden.

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