Früh ansetzen bei der Sprachentwicklung

29.08.2026

Mit dem „Entwicklungsfokus Viereinhalb“, kurz EVi, soll die Sprachentwicklung von Kindern künftig bereits rund eineinhalb Jahre vor dem Schulbesuch verbindlich in den Blick genommen werden. Die Grundschule stellt fest, ob die Sprachentwicklung altersgemäß ist und die deutsche Sprache hinreichend beherrscht wird. Zeigt sich ein erheblicher Unterstützungsbedarf, ist im Jahr vor dem Eintritt in die Grundschule eine schulisch organisierte Sprachförderung vorgesehen.

Auch die Kindertageseinrichtungen werden eingebunden. Sie sollen die Entwicklung und sprachlichen Kompetenzen der Kinder nach einheitlichen Verfahren beobachten und dokumentieren. Die erste landesweit verbindliche schulische Sprachstandsfeststellung ist für das Frühjahr 2028 vorgesehen. Dabei wird geprüft, wie gut ein Kind Deutsch spricht und ob es Unterstützung braucht. Zu Schuljahr 2028/29 soll EVi verbindlich an allen Grundschulen und Schulen mit Grundschulteil eingeführt werden.