Klarheit für den Landeshaushalt

23.05.2025

Am Mittwoch hat Finanzministerin Silke Schneider in einer Regierungserklärung die neuen Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025 vorgestellt – verbunden mit den Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen haben sich seit dem Beschluss des Haushalts 2025 grundlegend verändert:
• im März mit dem Finanzpaket des Bundes zum Sondervermögen Infrastruktur und der Anpassung der grundgesetzlichen Regelung der Schuldenbremse,
• im April mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts,
• und vor zwei Wochen mit dem Arbeitsbeginn der neuen Bundesregierung.
Es ist die Aufgabe von Verfassungsgerichten, für Rechtsklarheit in verfassungsrechtlich relevanten Fragestellungen zu sorgen und Leitplanken für staatliches Handeln zu schaffen. Genau das ist auch mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Haushalt 2024 erfolgt. Das Gericht hat mit dieser Entscheidung wichtige Klarheit gerade auch in offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Notkrediten geschaffen:
• Die Ostsee-Sturmflut vom Oktober 2023, die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die Corona-Pandemie hat das Gericht ausdrücklich als Notlagen im Sinne der Landesverfassung anerkannt.
• Gleichzeitig hat das Gericht aber sehr strenge Darlegungspflichten für die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage definiert - strenger, als es das Bundesverfassungsgericht vor eineinhalb Jahren getan hat.
• Und auch an die Begründung des sachlichen Zusammenhangs einzelner Maßnahmen mit der Notlage stellt das Verfassungsgericht hohe Anforderungen.
Mit der Entscheidung des Gerichtes ist der 2024 aufgenommene Notkredit in Höhe von rund 492 Millionen Euro für verfassungswidrig und für nichtig erklärt worden. Und aus der Begründung des Urteils folgt, dass die nichtigen Kredite vollständig zurückzuführen sind. Das werden wir selbstverständlich tun – und zwar schnellstmöglich, nämlich noch in diesem Jahr. Vor dem Hintergrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts - vor allen Dingen aber auch angesichts der zwischenzeitlichen Änderung des Grundgesetzes - werden wir zudem auch in diesem Haushaltsjahr keinen weiteren Notkredit in Anspruch nehmen.
Das Finanzpaket des Bundes war eine wegweisende politische Entscheidung, weil es in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit gezielt Impulse für Investitionen, Wachstum, Stabilität und Sicherheit setzt. Es schafft die notwendigen finanziellen Spielräume, um auf die aktuellen Herausforderungen flexibel und nachhaltig reagieren zu können. Es ist wichtig, dass die Menschen im Land sehen, dass der Staat handlungsfähig ist. Der Erfolg des Finanzpaketes wird letztlich daran gemessen werden, ob wir es schaffen, die zusätzlichen Euros tatsächlich in Straßen, Schienen, Schulen, in Krankenhäuser und Klimaschutz, in Beton und Brücken umzusetzen.
Wir haben das Ziel, Schleswig-Holstein finanzpolitisch verlässlich, vorausschauend und verantwortungsbewusst aufzustellen. 

Zur gesamten Regierungserklärung geht‘s hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2025/250521_Regierungserkl%C3%A4rung?nn=9b40654f-2fe2-4ee2-bd4a-ef50f727189f

Die Rede des Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch finden Sie hier: https://www.cdu.ltsh.de/pressemitteilung/top-1-34-35.html