Kommunales Haushaltsrecht flexibilisieren

19.06.2026

Die finanzielle Lage vieler Städte, Gemeinden und Kreise ist derzeit alles andere als einfach. Steigende Sozialausgaben, eine schwache konjunkturelle Entwicklung und hohe Investitionsbedarfe stellen die kommunale Familie vor enorme Herausforderungen. Gerade in einer solchen Situation sind notwendige Investitionen essenziell und kommunale Handlungsfähigkeit darf nicht unnötig eingeschränkt werden.

Deshalb legen die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts vor. Ziel ist es, Kommunen mehr Spielräume zu geben, ohne die Grundsätze solider Haushaltsführung aufzugeben. Es geht um weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und pragmatische Lösungen dort, wo Investitionen notwendig und sinnvoll sind.

Wer Schulen saniert, Feuerwehrhäuser modernisiert, Krankenhäuser erhält oder Straßen und Radwege instand setzt, investiert in unsere Daseinsvorsorge, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit. Deshalb sollen Investitionen in kommunale Grundinfrastruktur künftig besonders berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Schulen einschließlich Sportstätten, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhäuser, Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes, Feuerwehrfahrzeuge auf Grundlage eines Feuerwehrbedarfsplans sowie Straßen und Radwege.

Ebenso werden sogenannte rentierliche Maßnahmen berücksichtigt. Das sind Investitionen, die sich über ihre Nutzungsdauer durch künftige Erträge, Einzahlungen oder Einsparungen selbst tragen können. Gerade bei Wärmenetzen und anderen langfristigen Infrastrukturvorhaben brauchen Kommunen diese Möglichkeiten. Auch kommunale Unternehmen und Beteiligungen, insbesondere Stadtwerke, sollen besser unterstützt werden können. Dabei bleibt der Blick auf eine angemessene Eigenkapitalausstattung gewahrt.

Dieser Gesetzentwurf ist damit eine Investitionsinitiative und zugleich ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Berichtspflichten werden reduziert, Prüfungsintervalle verlängert und Verwaltungsaufwand verringert. Die überörtliche Ordnungsprüfung soll von fünf auf sieben Jahre und die unvermutete Kassenprüfung von zwei auf drei Jahre verlängert werden.

Das Land tut bereits viel für seine Kommunen. Dazu gehören die Aufteilung der Infrastrukturmittel des Bundes mit 62,5 Prozent für die Kommunen, die 85 prozentige Kostenübernahme durch das Land bei Investitionen in den schulischen Ganztag, die 75 prozentige Übernahme der Betriebskosten im schulischen Ganztag und der Abbau bürokratischer Hürden. Mit der Flexibilisierung des Haushaltsrechts gehen wir diesen Weg konsequent weiter. Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier.