Land und Kommunen einigen sich auf Zukunfts- und Entlastungspaket

22.07.2025

Trotz angespannter Haushaltslage haben sich die CDU-geführte Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände (Städtebund, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag) auf zehn zentrale Punkte verständigt, um Schleswig-Holstein gemeinsam zukunftsfest aufzustellen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Verfahren zu digitalisieren und Aufgaben zu verschlanken – für mehr Effizienz und konkrete Verbesserungen im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Die erzielten Einigungen sind ein Meilenstein für Land und Kommunen. Wir haben uns sowohl bei aktuellen und ganz konkreten Fragen verständigt, als auch bei den großen Linien und wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft.

  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung:
    Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in Schleswig-Holstein der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Die CDU-geführte Landesregierung stellt dafür erhebliche Mittel bereit: Ab 2030 wird der Landesanteil rund 200 Millionen Euro jährlich betragen. Davon fließen Gelder in Kooperationen mit Sportvereinen, Kulturträgern und außerschulischen Lernorten sowie in eine Qualitätsoffensive, damit Ganztag nicht nur Betreuung, sondern echte Bildung bedeutet. Elternbeiträge bleiben dabei sozial verträglich: Ab dem kommenden Jahr liegt der Höchstbetrag bei maximal 135 Euro für ein achtstündiges Angebot.
  • Hybride Sitzungen stärken Teilhabe:
    Der gesetzlich geregelte Rechtsanspruch auf die hybride Sitzungsteilnahme hingegen wird entfallen. Gleichwohl gilt, dass hybride Sitzungsformate dazu geeignet sind, mehr Menschen politische Mitwirkung zu ermöglichen – besonders Berufstätigen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit Pflege- oder Sorgeaufgaben. Die Landesregierung stellt fünf Millionen Euro bereit, um die technische Ausstattung in den Räten und Ausschüssen zu verbessern.
  • Kostendämpfung bei Sozial- und Eingliederungshilfe:
    Steigende Ausgaben stellen Kommunen und Land vor große Herausforderungen. Damit trotzdem der hohe Standard in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erhalten bleibt, wollen Land und Kommunen künftig gezielter investieren. Ein gemeinsamer „Letter of Intent“ schafft dafür die Grundlage, sodass Kostensteigerungen nicht zulasten der Leistungen gehen.
  • Härteres Vorgehen bei straffälligen Ausreisepflichtigen und Gefährdern:
    Zur Entlastung der Kommunen und zum Schutz der Bevölkerung übernimmt das Land ab dem 1. September 2025 die zentrale Bearbeitung von Abschiebungen straffälliger oder besonders gefährlicher ausreisepflichtiger Personen. Zudem sind sich Landesregierung und KLV einig, dass das vom Bund angekündigte Instrument des Ausreisearrests unmittelbar nach Vorliegen der bundesrechtlichen Voraussetzungen in Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll. Die Unterbringung erfolgt nicht in organisatorischer Verantwortung der Kommunen.
  • Planungssicherheit für Kommunen:
    Ein weiterer zentraler Bestandteil der Vereinbarung betrifft die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Bund "Infrastruktur und Klimaneutralität". Künftig sollen 62,5 Prozent des Länderanteils des Sondervermögens an die Kommunen fließen, um Investitionen in Straßen, Radwege und Co. zu ermöglichen und gleichzeitig Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden zu schaffen.

Diese Vereinbarungen zeigen deutlich: Die schwarz-grüne Landesregierung packt gemeinsam mit den Kommunen an für mehr Bildungsgerechtigkeit, Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe in Schleswig-Holstein.

Hier geht es zur Pressemitteilung von Land und Kommunen.