Landesregierung muss Reform der Erbschaftssteuer zustimmen

22.06.2016
Pressemitteilung

Als "sinnvoll und durchdacht" hat der CDU-Landesvorsitzende und Ministerpräsidentenkandidat Ingbert Liebing die Vorschläge der Großen Koalition zur Reform des Erbschaftssteuerrechts bezeichnet. Es gehe überhaupt nicht darum, die vielzitierte Erbengeneration zu begünstigen. "Für uns hat die Erhaltung einer wettbewerbsstarken Wirtschaft mit leistungsfähigen Betrieben und sicheren Arbeitsplätzen absolute Priorität", erklärte Liebing am Mittwoch in Kiel.

"Die Landesregierung muss dem Entwurf der Großen Koalition in Berlin im Bundesrat zustimmen. Die Bundesregierung setzt die rechtlichen Vorgaben 1:1 um. Eine Steuererhöhung steht nicht auf der Tagesordnung! Ich erwarte, dass die Landesregierung nicht versucht, durch die Hintertür Steuererhöhungen herbeizuführen", so Liebing weiter.

"Mit der Nachweispflicht, im Erbfall das Betriebsvermögen durch Weiterführung des Unternehmens zu erhalten, gebe es eine hohe aber sinnvolle Messlatte für den Erlass der Erbschaftssteuer. SPD und Grüne sollten endlich verstehen, dass die Stärke des Staates nicht im Umverteilen bestehe, sondern im Erhalt von innovativen Unternehmen und sicheren Arbeitsplätzen. Deutschlands und insbesondere Schleswig-Holsteins Stärke sei der Mittelstand, zahlreiche 'hidden champions' seien mit ihren Produkten auf den Weltmärkten erfolgreich. Das dürfe nicht durch eine überzogene Erbschaftssteuerreform aufs Spiel gesetzt werden", erklärte Liebing.

Das Bundeskabinett hatte zuvor ein Konzept beschlossen mit dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird, dass die bisherigen Ausnahmen für Unternehmen von der Erbschaftssteuer als teils willkürlich beanstandet hatte. Nach den Beschlüssen der Koalition soll das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer auf dem Niveau von derzeit rund fünf Milliarden Euro verharren. Grundsätzlich bleibt es beim Prinzip: Wer den Familienbetrieb weiterführt und die Arbeitsplätze ganz oder zum großen Teil über einen längeren Zeitraum erhält, muss keine Erbschaftssteuer abführen. Allerdings verschärft die Politik auf Druck von Karlsruhe die Bedingungen für die Befreiung. Daher dürfte vor allem Verwaltungsaufwand für alle steigen, die einen Familienbetrieb übernehmen wollen. Wer das Unternehmen fünf Jahre weiterführt, bekommt 85 Prozent der Erbschaftssteuer erlassen. Bei sieben Jahren steigt der Abschlag auf 100 Prozent.

 
 
 
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