Leitantrag des Landesvorstandes zum
Landesausschuss der CDU Schleswig-Holstein
17. Juni 2025 | Kiel
“Demokratie schützen -
Desinformation sowie Hass und Hetze
im Netz wirksam bekämpfen“
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1 Demokratie schützen –
2 Desinformation sowie Hass und Hetze im Netz wirksam bekämpfen
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4 Die digitale Kommunikation über und in sozialen Medien hat unsere Gesellschaft tiefgreifend
5 verändert. Einerseits eröffnet sie neue Räume für Austausch, Teilhabe und politischen
6 Diskurs. Sie schafft eine größere Medien- und Meinungsvielfalt und stärkt den
7 publizistischen Wettbewerb. Andererseits wird sie zunehmend auch zur Verbreitung von
8 Fake News, Deepfakes sowie Hass und Hetze missbraucht – mit teils gravierenden Folgen
9 für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stabilität demokratischer Institutionen und
10 die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Die Anonymität im Netz senkt die
11 Hemmschwelle für die Verbreitung von Fake News, Deepfakes sowie Hass und Hetze, da
12 Täter unerkannt bleiben können.
13 Wir müssen unsere Demokratie schützen, indem wir Desinformation, Deepfakes sowie Hass
14 und Hetze im Netz wirksam entgegentreten. Dies erfordert nicht nur neue Regeln, sondern
15 auch eine klare Haltung: Meinungsfreiheit darf kein Freifahrtschein für Hetze sein. Die
16 digitale Welt braucht demokratische Leitplanken, damit Vielfalt, Respekt und Wahrheit nicht
17 auf der Strecke bleiben. Desinformation, Hassrede und algorithmisch verstärkte Hetze sind
18 keine bloßen Nebenprodukte digitaler Kommunikation, sondern systemische Risiken für den
19 demokratischen Rechtsstaat. Der Schutz der Meinungsfreiheit endet dort, wo sie zur Waffe
20 gegen andere wird.
21 Wir setzen diesem Zustand entschlossenes politisches Handeln für eine digitale
22 Öffentlichkeit entgegen, die Vielfalt ermöglicht, aber klare Grenzen gegen
23 demokratiefeindliche Kräfte zieht. Der digitale Raum muss ein Ort der Aufklärung, Teilhabe
24 und Debatte bleiben, nicht einer der Angst und Ausgrenzung.
25 Die Dringlichkeit dieses Handelns wird durch den Jahresbericht 2024 von jugendschutz.net
26 unterstrichen, der eine massive Zunahme von Verstößen gegen den Jugendmedienschutz
27 dokumentiert. Mit 17.630 registrierten Fällen hat sich die Zahl im Vergleich zu den Vorjahren
28 mehr als verdoppelt, wobei sexualisierte Gewalt und der wachsende Einfluss generativer
29 Künstlicher Intelligenz, insbesondere bei Deepfakes zur Sexualisierung Minderjähriger,
30 dominieren. Trotz der erfolgreichen Beseitigung vieler gemeldeter Inhalte durch die Dienste
31 bleiben strukturelle Mängel, wie fehlende Altersprüfungen, ein zentrales Problem, das
32 Kinder und Jugendliche auf beliebten Plattformen schutzlos extremistischer Einflussnahme
33 oder sexuellen Grenzverletzungen aussetzt. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit
34 umfassender Vorsorgemaßnahmen und eine stärkere Regulierung.
35 Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
36 in Zusammenarbeit mit dem rheingold Institut und der Johannes-Gutenberg-Universität
37 Mainz stellt zwar fest, dass die Mehrheit der Bevölkerung fest im demokratischen Diskurs
38 verankert ist und sich aktiv informiert, unterschiedliche Positionen reflektiert und damit
39 anschlussfähig bleibt, aber gleichzeitig 35 Prozent der Menschen den Kontakt zu verlieren
40 drohen - aus Überforderung, selektiver Mediennutzung oder gezielter Abgrenzung. Auch
41 hieran wird die Dringlichkeit des Handelns deutlich.
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Laut aktuellen Umfragedaten des Reuters Institute Digital News 43 Report aus dem Jahr 2014
44 nutzen 14 % der erwachsenen Internetnutzer soziale Netzwerke wie Facebook oder
45 Instagram als ihre wichtigste Online-Nachrichtenquelle. Besonders ausgeprägt ist dieser
46 Trend bei den 18- bis 24-Jährigen: Im Befragungsjahr 2023 gaben 35 % von ihnen an, dass
47 sie vor allem über Social-Media-Plattformen ihre Nachrichten beziehen.
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49 Hass und Hetze als systemische Bedrohung für die Demokratie sowie unser
50 Zusammenleben
51 Gezielte Desinformationskampagnen, oft orchestriert von Akteuren aus dem In- und Ausland
52 oder extremistischen Gruppen, manipulieren öffentliche Debatten. Ein prägnantes Beispiel
53 hierfür ist die pro-russische Desinformationskampagne „Doppelgänger“, die nach
54 Erkenntnissen des Auswärtigen Amts darauf abzielt, die öffentliche Debatte zu beeinflussen.
55 Gerade im Kontext demokratischer Wahlen, wie etwa im Bundestagswahlkampf 2025, wird
56 dies zu einer ernstzunehmenden Bedrohung. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen
57 Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 werden pro-russische Narrative und
58 Desinformationen verbreitet, die insbesondere darauf abzielen, westliche Außenpolitik im
59 Allgemeinen und besonders die Unterstützung der Ukraine zu diskreditieren.
60 Verstärkt wird dieser Effekt durch die Nutzung von Deepfakes: KI-generierte Inhalte, die
61 Personen vermeintlich echt sprechen oder handeln lassen durch glaubhaft wirkende Videos
62 und Tonaufnahmen. Sie werden genutzt, um Lügen glaubhaft zu inszenieren und zu
63 verbreiten, Politikerinnen und Politiker zu diskreditieren und das Vertrauen in Medien und
64 demokratische Prozesse zu untergraben. Sie lassen sich gezielt zur politischen
65 Manipulation einsetzen – etwa zur Verleumdung gesellschaftlicher, insbesondere politischer,
66 Akteurinnen und Akteure und zur Streuung von Falschinformationen im Wahlkampf.
67 Fast 50 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer gaben nach Erhebungen des
68 Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2023 an, im digitalen Raum mit
69 Falschinformationen, sogenannten Fake News, konfrontiert gewesen zu sein.
70 Diese Entwicklung unterstreicht, wie dringend für Plattformen und Intermediäre ein klarer
71 Rechtsrahmen und dessen effektive Durchsetzung sind. Es braucht ein entschiedenes
72 Vorgehen gegen Desinformation und digitale Manipulation – sowohl auf nationaler als auch
73 auf europäischer Ebene.
74 Doch nicht nur Falschinformationen gefährden die Demokratie. Besonders dramatisch sind
75 die Auswirkungen digitaler Hassrede: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit,
76 rassistische, sexistische und antisemitische Hetze finden auf digitalen Plattformen oft
77 ungehindert statt. Algorithmen sozialer Netzwerke begünstigen dabei emotionalisierte,
78 polarisierende Inhalte – nicht selten auf Kosten der Wahrheit und des demokratischen
79 Diskurses. Hassrede, Cybermobbing und gruppenbezogene Hetze gehen in sozialen
80 Medien oft viral. Laut Statistischem Bundesamt hat 2023 über ein Viertel der
81 Internetnutzerinnen und -nutzer bereits Beiträge im Zusammenhang mit Hassrede
82 wahrgenommen, was 15,8 Millionen Internetnutzerinnen und -nutzern entspricht. Vor allem
83 junge Menschen nehmen signifikant häufiger Hassrede wahr. Die Plattformalgorithmen
84 verstärken polarisierende Inhalte, weil sie mehr Aufmerksamkeit erzeugen – auch wenn sie
85 nachweislich demokratiegefährdend oder menschenverachtend sind. Diese systemische
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Verstärkung führt zu einem Klima der Angst, Einschüchterung und 86 Ausgrenzung – online
87 wie offline.
88 Die psychischen Belastungen für Betroffene jeden Alters sind immens, und die
89 gesellschaftliche Wirkung ist langfristig zersetzend: Wer sich aus Angst vor Angriffen nicht
90 mehr an öffentlichen Diskussionen beteiligt, wird faktisch mundtot gemacht, mit der Folge
91 einer schleichenden Aushöhlung demokratischer Teilhabe.
92 Die Demokratie lebt aber vom offenen, faktenbasierten Diskurs. Wo dieser systematisch
93 untergraben wird, ist die politische Entscheidungsfähigkeit der Gesellschaft in allen
94 Altersgruppen bedroht.
95 Kinder und Jugendliche sind heute ebenso wie Erwachsene mit digitalen Medien konfrontiert.
96 Gleichzeitig fehlt es ihnen oft an ausreichender Medien- und Urteilsfähigkeit im Umgang mit
97 problematischen Inhalten und Nutzungsrisiken. Plattformen und Algorithmen sind oft so
98 aufgebaut, dass sie allein zum passiven Konsum der präsentierten Inhalte anregen. In dem
99 Maße, in dem die Kompetenz zum kritischen Hinterfragen verkümmert, hat dies gefährliche
100 Auswirkungen auf den demokratischen Diskurs. Neben der manipulativen Kraft von
101 Desinformation und emotionalisierter Online-Kommunikation zählen hierzu
102 jugendgefährdende Inhalte, Kontaktrisiken – z. B. sexuelle Belästigung oder „Cyber
103 Grooming“ – Cybermobbing und Hassrede sowie Verbraucherrisiken in Form von
104 manipulierter Werbung. Zudem sind junge Menschen im Bereich Games zunehmend mit
105 Nutzungsrisiken konfrontiert, beispielsweise in Form von glücksspielähnlichen „Lootboxen“.
106 Lootboxen sind virtuelle Kisten in Computerspielen, die gegen Geld oder durch Freischalten
107 im Spiel erworben werden können und zufällige, unterschiedlich seltene virtuelle
108 Gegenstände enthalten. Das entscheidende Merkmal ist der Zufall, da Spieler vor dem
109 Öffnen nicht wissen, welche spezifischen Inhalte sie erhalten. Dies ist problematisch, da ihr
110 Zufallsprinzip und die damit verbundene Unvorhersehbarkeit der Belohnung psychologische
111 Mechanismen aktivieren, die denen von Glücksspielen ähneln und ein Suchtpotenzial
112 bergen.
113 Intermediäre und große Plattformen dominieren den Werbemarkt. Sie vereinen inzwischen
114 mehr als 50 Prozent der deutschen Werbeetats auf sich. Dies hat erhebliche Auswirkungen
115 für die Refinanzierungsmöglichkeiten regionaler Tageszeitungen und Verlagshäuser. Die
116 potenzielle Meinungsmacht von Plattformen und Intermediären nimmt zu. Gegen die
117 Ausbildung markt- und meinungsbeherrschender Monopole großer Tech-Konzerne wurden
118 bisher zu wenig Maßnahmen ergriffen. Dies gefährdet den demokratischen und
119 pluralistischen Wettbewerb.
120 Außerdem bedroht die Intransparenz der Algorithmen von Plattformen die Meinungsfreiheit,
121 den Pluralismus und damit die Demokratie. Derzeit wissen nur die Tech-Konzerne selbst,
122 wie deren Algorithmen genau funktionieren. Die offenkundige Bevorzugung radikaler und
123 emotionaler und Emotionen auslösender Inhalte, die zum Ziel haben, Nutzerinnen und
124 Nutzer länger am Bildschirm zu halten, muss transparent gemacht werden.
125 Mit der Kehrtwende und dem grundlegenden Kurswechsel von Meta, dem weltweit größten
126 Betreiber sozialer Medien, im Umgang mit Falschinformationen im Januar 2025 ist die
127 Dringlichkeit des Handelns nochmals verstärkt worden. Die Aufkündigung der
128 Zusammenarbeit mit externen Faktencheck-Teams sowie die Reduzierung von
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Warnhinweisen und Maßnahmen gegen nachweislich falsche Inhalte 129 und die Lockerung von
130 Regelungen gegen Hassrede stellen eine echte Zäsur dar, die nicht ohne Reaktion bleiben
131 darf. Wenn die selbstverpflichtenden Maßnahmen nicht greifen und sogar abgeschafft
132 werden, müssen andere regulatorische Maßnahmen umgesetzt werden.
133 Um diesen Entwicklungen wirksam zu begegnen, braucht es einen ganzheitlichen Ansatz
134 mit einem fachübergreifenden konkreten Maßnahmenmix. Die CDU Schleswig-Holstein
135 sieht in der aktuellen Lage folgendes Maßnahmenbündel als erforderlich an:
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137 1. Bildungsoffensive für Medien-, Digital- und KI-Kompetenz
138 Notwendig ist ein bundesweites Bildungsprogramm, das insbesondere junge Menschen in
139 die Lage versetzt, Desinformation zu erkennen und sich souverän in digitalen Räumen zu
140 bewegen. Hierbei ist auf der Kampagne „#StopFakeNews – Fake News erkennen“ der
141 Bundeszentrale für politische Bildung aufzubauen. Entscheidend ist, dass solche
142 Kampagnen die Menschen erreichen. Der Landesbeauftragte für politische Bildung soll –
143 auf dieser Kampagne aufbauend – eigene Konzepte, Materialien und digitale Angebote
144 entwickeln, die kostenfrei zur Verfügung gestellt und durch den Landesbeauftragten für
145 politische Bildung beworben werden. Hierbei sollen insbesondere Schulen und
146 Jugendbildungseinrichtungen bedacht werden.
147 Medienkompetenz ist dank der CDU-geführten Landesregierung bereits seit 2019
148 fächerübergreifend fester Bestandteil der Fachanforderungen in Schule. Dabei sind auch
149 berufliche Schulen intensiv eingebunden; ebenso müssen an den Hochschulen
150 entsprechende Angebote im Lehramtsstudium ausgebaut werden. Die außerschulischen
151 und außerunterrichtlichen Angebote stellen neben den Regelangeboten in den
152 Bildungseinrichtungen eine weitere wichtige Säule der Medienkompetenzstärkung dar,
153 welche auch in Zukunft weiter gestärkt werden muss.
154 Es braucht eine digitale Bildung, die nicht nur technisches Wissen, sondern auch das
155 Verständnis für algorithmische Verstärkung, Clickbait-getriebene Content-Vermarktung,
156 Desinformation samt den ästhetischen und emotionalen Vermittlungsstrategien sowie KI157
Basiswissen vermittelt. Diese Ansätze finden sich in den Ergänzungen zu den
158 Fachanforderungen Medienkompetenz in Schleswig-Holstein wieder.
159 Bei der Fortbildung pädagogischer Kräfte und der Sensibilisierung von Eltern soll gezielt auf
160 die psychologischen Effekte der Social-Media-Nutzung und auf die kognitiven Auswirkungen
161 des Scrollverhaltens – insbesondere auf epistemische Trägheit und kritische
162 Urteilsschwäche – hingewiesen werden. Ziel ist der Aufbau digitaler Resilienz gegen
163 algorithmisch getriggerte Passivität: Vermittlung von Strategien zur Reflexion des eigenen
164 Informationsverhaltens in digitalen Räumen, insbesondere zur Erkennung von Bias und zur
165 Förderung aktiven Hinterfragens.
166 Bereits im Studium, im Vorbereitungsdienst und in der Fort- und Weiterbildung müssen
167 Lehrkräfte noch besser darauf vorbereitet werden, Schülerinnen und Schülern diese
168 Kompetenzen zu vermitteln. Außerdem muss ein regelmäßiges Fortbildungsangebot hierzu
169 angeboten werden, damit Lehrerinnen und Lehrer stets auf dem neuesten Stand bleiben
170 und aktuelle Entwicklungen verfolgen können. Dies gilt insbesondere für die Funktionsweise
171 von und den Auswirkungen der Nutzung der sozialen Medien.
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Die CDU Schleswig-Holstein fordert, die Mittel für Maßnahmen 172 der politischen Bildung
173 entsprechend zielgerichtet auszurichten, um flächendeckend Workshops, Lernplattformen
174 und interaktive Formate zu entwickeln, die auch den kritischen Umgang mit KI-generierten
175 Inhalten thematisieren. Diese Angebote sind stets zielgruppenorientiert zu entwickeln.
176 Aus Sicht der CDU Schleswig-Holstein ist politische Bildung für alle Bevölkerungsgruppen
177 von entscheidender Bedeutung bei der Bekämpfung von Fake News und Hatespeech im
178 Netz. Politische Bildung schafft eine Grundlage für die Teilhabe an unseren demokratischen
179 Strukturen und an unserem Rechtsstaat. Wir sehen sie als festen Bestandteil im Prozess
180 des lebenslangen Lernens, um in jeder Lebenssituation auf gesellschaftsspaltende
181 Erscheinungsformen wie Populismus, Extremismus, Diskriminierung, Hatespeech, Fake
182 News und Verschwörungstheorien vorbereitet zu sein und auf diese bewusst zu reagieren.
183 Der Fokus richtet sich in der aktuellen Debatte oft auf Kinder und Jugendliche. Aus Sicht der
184 CDU Schleswig-Holstein dürfen nicht nur junge Menschen von politischer Bildung profitieren,
185 denn alle Altersgruppen können von Fake News und Hatespeech betroffen sein. Angebote
186 müssen sich auch explizit an ältere Bevölkerungsgruppen richten. Hierzu sind
187 entsprechende Angebote auch an Volkshochschulen, im Rahmen von
188 Weiterbildungsmaßnahmen, für Vereine und Verbände sowie Stiftungen anzubieten.
189 Die CDU Schleswig-Holstein sieht die demokratischen Kräfte insgesamt, ob aus Wirtschaft,
190 Wissenschaft, Verwaltung oder Zivilgesellschaft, in unserem Land und insbesondere die
191 demokratischen Parteien, in einer besonderen Verantwortung, wenn es darum geht, durch
192 eigenes Handeln und durch gemeinsame Kampagnen Fake News, Deepfakes sowie Hass
193 und Hetze zu bekämpfen.
194 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
195 • ein bundesweites Bildungsprogramm zur Stärkung von Medien-, Digital- und KI196
Kompetenz, insbesondere für junge Menschen,
197 • die kontinuierliche Weiterentwicklung zeitgemäßer Medienbildung in Schulen,
198 beruflichen Schulen und Hochschulen,
199 • die gezielte Fortbildung von Lehrkräften zur Stärkung des reflexiven Umgangs
200 insbesondere mit sozialen Medien und deren Wirkung auf Kinder und Jugendliche,
201 digitaler Resilienz und kritischen Urteilsfähigkeit,
202 • die Entwicklung und kostenfreie Bereitstellung zielgruppengerechter
203 Bildungsangebote durch den Landesbeauftragten für politische Bildung,
204 • politische Bildung als lebenslanges Lernfeld für alle Bevölkerungsgruppen sowie die
205 gezielte Bekämpfung von Fake News, Hatespeech und Extremismus durch
206 gemeinsame Kampagnen aller demokratischen Kräfte.
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208 2. Klare Regeln für digitale Plattformen und deren Durchsetzung
209 Die Umsetzung der EU-Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) muss auf nationaler Ebene
210 entschieden vorangetrieben werden, um strafbare und kriminelle Inhalte auf den Plattformen
211 zu bekämpfen. Die Bundesregierung ist gefordert, sich auf EU-Ebene für eine rasche
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Durchführung der Verfahren gegen sehr große Online-Plattformen 212 und Intermediäre
213 einzusetzen.
214 Die Plattformbetreiber müssen verpflichtet werden, systemische Risiken durch
215 Desinformation, Hassrede und algorithmische Verstärkung offen zu legen und aktiv zu
216 bekämpfen. Außerdem muss das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) weiterentwickelt werden,
217 um nationale Kontrollmechanismen zu stärken.
218 Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes übernimmt die Bundesnetzagentur die
219 Aufgabe des zentralen Koordinators für Digitale Dienste in Deutschland. In dieser Funktion
220 überwacht die Bundesnetzagentur, ob Online-Dienste die neuen Regeln des DSA einhalten.
221 Die Bundesnetzagentur soll sich mit diesen neuen Aufgaben und Befugnissen zu einer
222 durchsetzungsstarken und schlagkräftigen Organisation entwickeln, die den internationalen
223 Konzernen auf Augenhöhe entgegentritt. So kann sie eine Vorreiterrolle im nationalen und
224 europäischen Kontext erlangen.
225 Aktuell muss die Bundesnetzagentur in kurzer Zeit und teilweise unter rechtlich unklaren
226 Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, ihre neuen Aufgaben aus dem DDG
227 erfüllen zu können. Hierzu müssen insbesondere schnell die notwendigen Strukturen
228 aufgebaut und die erforderliche Kompetenz vor allem in personeller Hinsicht in der
229 Bundesnetzagentur gebündelt werden. Außerdem müssen die Kompetenzen mit dem
230 neuen Digitalministerium so aufgeteilt werden, dass keine Doppelstrukturen entstehen.
231 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
232 • die zügige und konsequente nationale Umsetzung des Digital Services Act zur
233 Bekämpfung strafbarer Inhalte auf digitalen Plattformen,
234 • eine Offenlegung und Bekämpfung systemischer Risiken wie Desinformation,
235 Hassrede und algorithmischer Verstärkung durch Plattformbetreiber,
236 • die Weiterentwicklung des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Stärkung nationaler
237 Kontrollmechanismen,
238 • den schnellen strukturellen und personellen Ausbau der Bundesnetzagentur als
239 durchsetzungsstarke Kontrollinstanz für digitale Dienste in Abstimmung mit dem
240 neuen Digitalministerium zur Vermeidung von Doppelstrukturen.
241
242 3. Transparenzpflichten für Algorithmen, schnellere Löschung rechtswidriger Inhalte
243 und Klarnamenpflicht
244 Es braucht verbindliche gesetzliche Regelungen, die algorithmische Entscheidungen
245 nachvollziehbar machen. Nutzerinnen und Nutzer müssen wissen können, warum ihnen
246 bestimmte Inhalte angezeigt werden. Dazu braucht es strengere Transparenzregeln, die
247 sowohl die Funktionsweise von Empfehlungsalgorithmen als auch deren Auswirkungen auf
248 demokratische Diskurse offenlegen. Gleichzeitig sind gesetzliche Vorgaben und Verfahren
249 zur schnelleren Löschung rechtswidriger Inhalte zu schaffen, um Betroffene besser zu
250 schützen.
251 Zur Transparenz gehört auch die Einführung einer Klarnamenpflicht auf sozialen
252 Plattformen. Durch eine Verpflichtung der Anbieter, die Identität ihrer Nutzer festzustellen,
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könnten rechtswidrige Inhalte effektiver geahndet, die 253 Einflussnahme ausländischer
254 staatlicher Akteure auf die politische Willensbildung bekämpft und der Schutz insbesondere
255 von jungen Menschen im Netz verstärkt werden.
256 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
257 • verbindliche Transparenzpflichten für Algorithmen zur Offenlegung der
258 Funktionsweise und Auswirkungen auf demokratische Diskurse,
259 • gesetzliche Regelungen zur schnelleren Löschung rechtswidriger Inhalte zum
260 besseren Schutz Betroffener und empfindliche Geldbußen im Falle unzureichend
261 schneller Reaktion,
262 • die Einführung einer Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen zur effektiveren
263 Ahndung von Straftaten und zum Schutz vor ausländischer Einflussnahme.
264
265 4. Unabhängigen Forschungszugang sichern
266 Damit die Wirkung von Plattformen auf gesellschaftliche Prozesse wissenschaftlich
267 untersucht werden kann, braucht es einen unabhängigen Zugang zu Plattformdaten – auch
268 zu nicht-öffentlichen Daten. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene dafür einsetzen,
269 dass externe Forscherinnen und Forscher sowie zivilgesellschaftliche Organisationen
270 kostenfreien Zugang erhalten. Die Entscheidung über die Datenfreigabe darf nicht bei den
271 Plattformen selbst liegen, sondern muss von einer unabhängigen Instanz getroffen werden.
272 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
273 • einen unabhängigen, kostenfreien Forschungszugang zu Plattformdaten, auch zu
274 nicht-öffentlichen Inhalten,
275 • eine klare gesetzliche Regelung, dass die Datenfreigabe nicht durch Plattformen
276 selbst, sondern durch eine unabhängige Instanz erfolgt,
277 • ein aktives Eintreten der Bundesregierung auf EU-Ebene für den freien Datenzugang
278 für Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
279
280 5. Zertifizierung vertrauenswürdiger KI-Systeme einführen
281 Künstliche Intelligenz darf nicht zur Gefahr für die Demokratie werden. Die Bundesregierung
282 muss ein europaweit anerkanntes Siegel für vertrauenswürdige KI einführen, das auf
283 Transparenz, Fairness, Datenschutz und Nachvollziehbarkeit basiert. Nur so lässt sich
284 sicherstellen, dass KI-Systeme nicht-diskriminierend wirken, sondern im Sinne des
285 Gemeinwohls eingesetzt werden.
286 Dies bringen wir in Einklang mit unserem Bestreben den AI Act innovationsfreundlicher zu
287 machen und Unsicherheiten für unsere Unternehmen zu reduzieren. Wir setzen uns
288 weiterhin dafür ein, dass im Rahmen der technischen und rechtlichen Ausgestaltung des AI
289 Acts wirtschaftliche Belastungen reduziert werden. Zudem stellen wir sicher, dass die
290 nationale Umsetzung innovationsfreundlich erfolgt. Dabei sind insbesondere kleine und
291 mittlere Unternehmen und Start-ups durch beispielsweise gezielte Angebote wie KI292
Reallabore zu unterstützen. Um Spitzenstandort für digitale Zukunftstechnologien zu
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werden, müssen Zertifizierungen und Marktaufsichten 293 innovationsfreundlich und
294 bürokratiearm gestaltet sein.
295 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
296 • die Einführung eines europaweit anerkannten Siegels für vertrauenswürdige KI297
Systeme auf Basis von Transparenz, Fairness, Datenschutz und Nachvollziehbarkeit,
298 • den Schutz demokratischer Prozesse vor diskriminierender oder manipulativer KI299
Nutzung,
300 • die Stärkung Deutschlands als Spitzenstandort für digitale Zukunftstechnologien
301 durch innovationsfreundliche Zertifizierungs- und Marktaufsichtsverfahren,
302 • gezielte Unterstützung von Start-ups und KMU, etwa durch KI-Reallabore und
303 praxisnahe Förderprogramme.
304
305 6. Sicherstellung regionaler Medien- und Pressevielfalt
306 Eine vielfältige regionale Presse- und Medienlandschaft ist essenziell, um der Verbreitung
307 von Fake News wirksam entgegenzuwirken. Durch unterschiedliche, lokal verankerte
308 Perspektiven wird eine breitere Meinungsvielfalt gewährleistet und die demokratische
309 Debatte gestärkt.
310 Regionale Medien können gezielt auf lokale Ereignisse eingehen, faktenbasiert berichten
311 und so das Vertrauen der Bevölkerung in unabhängigen Journalismus fördern, welches in
312 den letzten Jahren gesunken ist. Sie fungieren als Gegengewicht zu
313 algorithmusgesteuerten Falschinformationen in sozialen Netzwerken und tragen
314 entscheidend dazu bei, die Meinungsbildung auf einer soliden, überprüfbaren
315 Informationsbasis zu ermöglichen.
316 Als CDU Schleswig-Holstein unterstützen wir daher die Einführung einer Abgabe für Online-
317 Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Daraus generierte Erlöse sollen dem Medienstandort
318 in ganz Deutschland zugutekommen, um eine unabhängige, vielfältige und regional
319 verwurzelte Medienlandschaft zu sichern.
320 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
321 • die Stärkung regionaler Presse- und Medienvielfalt als Gegengewicht zu Fake News
322 und algorithmischen Desinformationskampagnen,
323 • die gezielte Förderung lokal verankerter, faktenbasierter Berichterstattung zur
324 Stärkung des Vertrauens in unabhängigen Journalismus,
325 • die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen zur Finanzierung einer
326 unabhängigen und vielfältigen regionalen Medienlandschaft.
327
328 7. Altersbeschränkung bei der Nutzung von sozialen Medien
329 Strenge Regelungen zur Altersbeschränkung bei der Nutzung von sozialen Medien können
330 einen wirksamen Schutz für Kinder und Jugendliche vor den Auswirkungen von Hass und
331 Hetze, vor psychischem Druck, Mobbing oder dem Einfluss schädlicher Inhalte im Netz
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bieten. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen muss 332 insbesondere die Videoplattform
333 TikTok des chinesischen Unternehmens ByteDance näher in den Blick genommen werden.
334 TikTok steht zunehmend wegen undurchsichtiger Strukturen und der Beförderung
335 schädlicher Inhalte in der Kritik, durch welche insbesondere junge Menschen geistigen und
336 körperlichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden.
337 Zahlreiche Partnerländer prüfen deshalb Zugangsbeschränkungen für Minderjährige bis hin
338 zu einem vollständigen Verbot – in Australien gilt bereits ein allgemeines Social-Media-
339 Verbot für unter 16-Jährige. Ziel ist es, Kinder besser vor den negativen Auswirkungen
340 sozialer Medien zu schützen.
341 Aus Sicht der CDU Schleswig-Holstein muss das gesetzliche Mindestalter für die Nutzung
342 offener sozialer Netzwerke, wie Instagram, TikTok und Facebook, auf 16 Jahre festgesetzt
343 werden, begleitet von einer verpflichtenden Altersverifikation, um die Einhaltung der
344 Altersgrenze wirksam zu überwachen und durchzusetzen. Das australische Modell kann als
345 Vorbild für eine ähnliche Gesetzesinitiative in Deutschland dienen. Administrierte
346 geschlossene soziale Netzwerke, z. B. von gemeinnützigen Verbänden, Schulen und
347 (Sport-)Vereinen, die nach klaren demokratischen Regeln arbeiten und Fake News sowie
348 Hatespeech wirksam ausschließen, bleiben von der Altersvorgabe ausgenommen.
349 Insgesamt muss ein moderner Jugendmedienschutz den Realitäten Rechnung tragen.
350 Prävention, Bildung und technische Schutzmaßnahmen müssen zusammengedacht und
351 ausgebaut werden. Dazu gehört nicht zuletzt ein engerer Austausch zwischen Eltern,
352 Kindern und Lehrerinnen und Lehrern, der Risiken für Kinder und Jugendliche ganzheitlich
353 adressiert und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet.
354 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
355 • die gesetzliche Festsetzung des Mindestalters für offene soziale Netzwerke auf 16
356 Jahre,
357 • eine verpflichtende Altersverifikation zur wirksamen Durchsetzung der Altersgrenze,
358 • eine stärkere Prüfung besonders risikobehafteter Plattformen wie TikTok,
359 • den Ausbau eines modernen Jugendmedienschutzes durch Prävention, Bildung und
360 technische Schutzmaßnahmen,
361 • den engen Austausch zwischen Eltern, Kindern und Lehrkräften zur gemeinsamen
362 Risikobewältigung im Netz.
363
364 8. Kinder und Jugendliche auch im Netz schützen – sexualisierte Gewalt wirksam
365 bekämpfen
366 Wie an jedem Ort der gesellschaftlichen Teilhabe oder des sozialen Austauschs, lauern auch
367 im digitalen Raum Gefahren. Immer häufiger wird das Netz zum Tatort sexualisierter Gewalt,
368 von Übergriffen und grenzverletzendem Verhalten – sowohl durch Erwachsene als auch
369 durch Gleichaltrige.
370 Täterinnen und Täter nutzen gezielt digitale Kommunikationskanäle, um in sozialen
371 Netzwerken, Messenger-Diensten oder geschlossenen Chatgruppen Kontakt zu
372 Minderjährigen aufzunehmen und Taten vorzubereiten. Ein besonders erschütterndes
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Phänomen sind bildliche und filmische Darstellungen sexueller 373 Ausbeutung von Kindern,
374 die sich millionenfach im Internet und Darknet verbreiten – mit dramatischen psychischen
375 Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen über die Missbrauchsfolgen hinaus.
376 Die Zahl der gemeldeten Missbrauchsfälle in Schleswig-Holstein ist alarmierend: von 1.900
377 im Jahr 2023 auf 2.900 Fälle im Jahr 2024. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass die
378 Landesregierung die Polizei personell verstärkt und modern ausgestattet hat –
379 insbesondere in der Bekämpfung sexualisierter Gewalt.
380 Gleichzeitig sind viele Eltern mit der rasant fortschreitenden digitalen Welt überfordert. Ein
381 bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien muss erlernt und
382 begleitet werden – auch in den Familien. Es ist besorgniserregend, wie sorglos Kinderbilder
383 online geteilt werden – sei es in Messenger-Statusmeldungen oder auf Social-Media-
384 Plattformen. Das Bundeskriminalamt warnt eindringlich: Kinderbilder gehören nicht ins Netz.
385 Auch scheinbar harmlose oder alltägliche Aufnahmen können in die Hände pädokrimineller
386 Täter gelangen und im Darknet verbreitet werden. Vielen Eltern ist zudem nicht bewusst,
387 dass Plattformbetreiber durch ihre Nutzungsbedingungen die Rechte an den geteilten
388 Inhalten erwerben – und diese Inhalte auch Dritten zur Verfügung stellen können.
389 In Schulen fehlen oft geeignete Konzepte zur Förderung digitaler Resilienz und zur
390 Prävention sexualisierter Gewalt. Gleichzeitig steigt die Zahl jugendlicher Tatverdächtiger
391 im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte.
392 Häufig geschieht dies unreflektiert und ohne Bewusstsein für die Schwere der Straftat.
393 Ein weiteres Problem stellt die mangelnde Verfügbarkeit technischer Ermittlungsdaten dar:
394 In vielen Fällen konnte das Bundeskriminalamt schwere Straftaten nicht weiterverfolgen,
395 weil IP-Adressen und Portnummern nicht rechtzeitig gespeichert wurden. Eine
396 verfassungskonforme Speicherpflicht von drei Monaten ist dringend notwendig, um Täter zu
397 identifizieren und Opfer zu schützen. Laut BKA hätten ca. 85 Prozent dieser Fälle
398 weiterverfolgt und wohl auch aufgeklärt werden können, wenn IP-Adressen inkl. Port-
399 Nummern gespeichert worden wären. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten mit
400 den Erfordernissen effektiver Strafverfolgung in Einklang gebracht werden – Datenschutz
401 darf nicht zum Täterschutz werden.
402 Darüber hinaus ist die sofortige und koordinierte Löschung von Missbrauchsdarstellungen
403 im Netz unabdingbar. Täterplattformen muss durch gezielte Löschmaßnahmen die
404 Grundlage entzogen werden – national und europaweit.
405 Die CDU Schleswig-Holstein steht klar für den Schutz von Kindern und Jugendlichen –
406 offline wie online. Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein. Unser Ziel ist es,
407 Kinder im Netz genauso wirksam zu schützen wie im echten Leben.
408 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
409 • Stärkung der Medienbildung: Thematisierung von sexualisierter Gewalt im Netz im
410 Schulunterricht und im Rahmen pädagogischer Konzepte,
411 • Fortbildung von Lehrkräften im Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt,
412 insbesondere durch digitale Schulungsformate,
413 • Frühzeitige Elternbildung, z. B. im Rahmen der U-Untersuchungen und durch
414 Elternabende in Kitas und Schulen,
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• Aufklärungskampagnen für Eltern zu den Gefahren 415 des Postens von Kinderbildern
416 und zu den Nutzungsbedingungen großer Plattformanbieter,
417 • Verpflichtende Altersverifikation auf sozialen Plattformen und bei digitalen Angeboten,
418 • Einführung einer verfassungs- und europarechtskonformen Speicherpflicht für IP419
Adressen inkl. Portnummern für mindestens drei Monate,
420 • Ausbau spezialisierter Polizeieinheiten zur Bekämpfung von digitaler sexualisierter
421 Gewalt,
422 • Erweiterung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden in der digitalen Welt, u. a. zur
423 elektronischen Gesichtserkennung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung,
424 Online-Durchsuchung und automatisierten Datenanalyse mittels KI,
425 • Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Erarbeitung einer
426 umfassenden Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ – ressort427
und ebenenübergreifend koordiniert.
428
429 9. Selbstverpflichtungen von Parteien, Unternehmen, Verbänden und NGOs
430 KI-basierte Manipulation und Täuschung dürfen im demokratischen Wettbewerb und Dialog
431 keine Rolle spielen. Parteien, Unternehmen, Verbände sowie zivilgesellschaftliche
432 Organisationen sollten sich freiwillig verpflichten, die zuvor genannten Punkte umzusetzen
433 und KI verantwortungsbewusst einzusetzen sowie sich an den Vorgaben des KI-Gesetzes
434 der EU (Verordnung (EU) 2024 / 1689) zu orientieren, ehe es im August 2026 in Kraft tritt.
435 Die CDU Schleswig-Holstein fordert eine Selbstverpflichtung aller politischen Ebenen, die
436 gerade auch zugunsten der kommunalen Ebene wirkt. Weil die CDU für einen respektvollen
437 Umgang im politischen Ehren- und Hauptamt eintritt, wird sie alsbald eine Einladung an die
438 Spitzen der anderen im Landtag vertretenen Parteien richten mit dem Ziel, gemeinsam
439 geeignete Umgangsregeln aufzusetzen und ihre Mitglieder zu deren Einhaltung anzuhalten.
440 Die CDU Schleswig-Holstein ist davon überzeugt, dass es im demokratischen Konsens
441 geboten ist, auch Kolleginnen und Kollegen des demokratischen Mitbewerbers gegen
442 hetzerische Angriffe zu verteidigen. Uns ist es wichtig, diesen Geist bis in die Gemeinde443
und Stadtvertretungen des Landes zu tragen. Die CDU Schleswig-Holstein wird hier
444 beispielhaft vorrangehen und auf die demokratischen Mitbewerber zugehen, um eine solche
445 Selbstverpflichtung zu erzielen.
446 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
447 • die freiwillige Selbstverpflichtung von Parteien, Unternehmen, Verbänden und NGOs
448 zum verantwortungsvollen Einsatz von KI,
449 • die Orientierung an den Vorgaben des EU-KI-Gesetzes vor dessen Inkrafttreten im
450 August 2026,
451 • eine gemeinsame Initiative aller im Landtag vertretenen Parteien zur Entwicklung
452 verbindlicher Umgangsregeln und deren Einhaltung,
453 • die Förderung eines respektvollen Umgangs im politischen Ehren- und Hauptamt,
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• die Verbreitung dieses Geistes bis in kommunale Vertretungen 454 und die Vorreiterrolle
455 der CDU Schleswig-Holstein bei der Umsetzung.
456
457 10. Schutz von ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern
458 Politikerinnen und Politiker werden in sozialen Netzwerken immer wieder mit Hass, Hetze
459 und Fake News überzogen. Dies ist in unserer freiheitlichen Demokratie absolut
460 inakzeptabel. Vor allem für ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und -politiker, ohne
461 jedwede Personalressourcen, ist dies ein erhebliches Hemmnis in der politischen Tätigkeit
462 und kann sogar dazu führen, dass sich Einzelne aus dem politischen Engagement
463 zurückziehen. Dem müssen wir entschlossen entgegentreten, für Betroffene die zentrale
464 Anlaufstelle beim Landespräventionsrat bedarfsgerecht ausbauen und bei
465 Kommunalpolitikerinnen und -politikern intensiv bewerben. Diese soll straf-, zivilrechtliche
466 und nach Möglichkeit auch psychologische Beratungsangebote darstellen. Außerdem sind
467 allgemeine Handreichungen zu entwickeln und Fortbildungen für ehrenamtliche
468 Kommunalpolitiker zum Umgang mit Fake News und Hate Speech anzubieten. Diese sollen
469 auch die Aufklärung über den Sinn von Strafanzeigen wegen übler Nachrede und
470 Verleumdung als Person des politischen Lebens umfassen. Die Durchführung regionaler
471 Sicherheitskonferenzen für kommunale Amts- und Funktionsträgerinnen und -träger regen
472 wir ebenso an wie Aufklärungs- und Informationskampagnen zum Wert des
473 kommunalpolitischen Ehrenamts.
474 Aus Sicht der CDU Schleswig-Holstein ist für Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die in
475 vorangegangenen Wahlen zwangsläufig ihre Privatanschrift angeben mussten, gegenüber
476 der Verwaltung sowie privaten Dritten ein Schwärzungsanspruch einzuführen.
477 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
478 • den bedarfsgerechten Ausbau einer zentralen Anlaufstelle beim
479 Landespräventionsrat für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker mit straf-,
480 zivilrechtlicher und psychologischer Beratung,
481 • die Entwicklung von Handreichungen und Fortbildungen zum Umgang mit Fake
482 News und Hate Speech für ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und
483 Kommunalpolitiker,
484 • die Durchführung regionaler Sicherheitskonferenzen für kommunale Amts- und
485 Funktionsträgerinnen und -träger,
486 • Aufklärungs- und Informationskampagnen zum Wert des kommunalpolitischen
487 Ehrenamts,
488 • die Einführung eines Schwärzungsanspruchs für Privatanschriften von
489 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern gegenüber Verwaltung und
490 privaten Dritten.
491
492 11. Die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
493 Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seinen Beitrag bei der Bekämpfung von Fake
494 News und Hatespeech leisten. Er muss nicht nur über die grundsätzliche Bedeutung dieses
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Themas aufklären, sondern auch selbst Fake 495 News aktiv entgegenwirken. Hierzu sind
496 hochwertige Beiträge zur Vermittlung von Medienkompetenzen zu entwickeln. Außerdem
497 sollen altersgruppenspezifische Formate zur Erkennung von Fake News entwickelt und
498 kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind anlassbezogen auf
499 besonders gravierende Fake News entsprechende Gegendarstellungen zu veröffentlichen.
500 Als CDU Schleswig-Holstein wollen wir den Kampf gegen Fake News und Hate Speech im
501 Medienstaatsvertrag als Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkret verankern.
502 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
503 • dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk aktiver zur Bekämpfung von Fake News und
504 Hatespeech beiträgt,
505 • die Entwicklung hochwertiger Beiträge zur Vermittlung von Medienkompetenz und
506 die Bereitstellung altersgruppenspezifischer Formate zur Erkennung von Fake News,
507 • die Veröffentlichung von Gegendarstellungen bei besonders gravierenden Fake
508 News,
509 • die Verankerung des Kampfes gegen Fake News und Hate Speech als klaren Auftrag
510 im Medienstaatsvertrag.
511
512 12. Medienvielfalt sichern – Medienkonzentrationsrecht reformieren und
513 marktbeherrschende Unternehmen an der Vielfaltssicherung finanziell beteiligen
514 Die Konzentration der wirtschaftlichen Macht bedroht insbesondere die Existenz unserer
515 klassischen regionalen Qualitätsmedien, die aber einen entscheidenden Beitrag zur freien
516 Meinungsbildung leisten. Diese gilt es durch ein wirksames Medienkonzentrationsrecht
517 dauerhaft zu schützen. Unser derzeitiges Recht ist jedoch fernsehzentriert – ein System,
518 das erkennbar aus einer anderen Zeit stammt. Ausgangspunkt aller Prüfungen ist das
519 Fernsehangebot. Überschreitet dieses bestimmte Schwellenwerte, kann die Kommission
520 zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auch verwandte Märkte wie
521 Hörfunk, Presse oder Plattformen in ihre Prüfung einbeziehen. Da diese Schwellen jedoch
522 seit Jahren nicht mehr erreicht werden, greift die derzeitige Regelung ins Leere.
523 Die CDU Schleswig-Holstein setzt sich daher für ein Modell einer sektorenspezifischen
524 Kontrolle zum Schutz der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung ein. Danach
525 soll die KEK künftig Sektoren identifizieren, die auf die Meinungsbildung Einfluss nehmen.
526 Bei einem Anfangsverdacht einer Gefährdung des Schutzziels soll sie in Dialog mit den
527 betroffenen Unternehmen treten. Bereits bei einer abstrakten Gefährdung greifen
528 Transparenzpflichten. Wird die Gefährdung konkret, muss das Unternehmen handeln –
529 andernfalls kann die KEK-Maßnahmen ergreifen. Ein solches Modell würde den
530 Anforderungen des European Media Freedom Act (EMFA) entsprechen.
531 Digitale Großkonzerne erzielen in Europa immense Gewinne, ohne in den jeweiligen
532 Ländern angemessen besteuert zu werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf auf
533 europäischer Ebene, dem sich auch die Bundesregierung stellen muss. Die Einnahmen aus
534 einer fairen Besteuerung solcher Unternehmen könnten gezielt in die Medienbildung und
535 die Stabilisierung des zunehmend erodierenden demokratischen Mediensystems investiert
536 werden. Nur so können klassische Medien wie Tageszeitungen, Hörfunk und Fernsehen
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auch künftig ihre zentrale Rolle in der Meinungsbildung, Information 537 und Kontrolle von Staat
538 und Politik erfüllen. Andernfalls droht eine ernsthafte Gefährdung demokratischer Strukturen,
539 da digitale Plattformen bereits heute eine marktbeherrschende Stellung in der Verbreitung
540 und Monetarisierung von Informationen einnehmen und redaktionell arbeitende Medien
541 dadurch zunehmend ins Hintertreffen geraten.
542 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
543 • den Schutz regionaler Qualitätsmedien als Grundlage freier Meinungsbildung vor
544 wirtschaftlicher Konzentration,
545 • die Reform des veralteten Medienkonzentrationsrechts hin zu einer
546 sektorenspezifischen Kontrolle, die neben Fernsehen auch andere Medienmärkte
547 einbezieht,
548 • eine faire europäische Besteuerung digitaler Großkonzerne, um Einnahmen für
549 Medienbildung und den Erhalt des demokratischen Mediensystems zu sichern,
550 • Maßnahmen, um die zentrale Rolle klassischer Medien in der demokratischen
551 Meinungsbildung und Kontrolle von Politik zu erhalten und so eine Gefährdung
552 demokratischer Strukturen zu verhindern.
553
554 13. Extremisten das Handwerk legen
555 Internet und Social Media ermöglichen es Extremisten noch leichter, sich in geschlossenen
556 Gruppen zusammenzufinden und zu organisieren, ihre Ideologien zu verbreiten und auf
557 geschickte emotional manipulative Weise, neue Anhängerinnen und Anhänger zu
558 mobilisieren. Durch Desinformation, Fake News, alternativhistorische Erzählungen,
559 Verschwörungsmythen und gezielte Hassrede versuchen sie, den öffentlichen Diskurs zu
560 beeinflussen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gefährden. Auch digitale
561 Spiele werden gezielt dazu genutzt, einer vornehmlich jungen Zielgruppe extremistisches
562 oder geschichtsrevisionistisches Gedankengut näherzubringen.
563 Eine Reihe von Plattformen sind von Unterhaltungsmedien bereits zu den zentralen
564 Öffentlichkeiten mehrerer Generationen Jugendlicher und junger Erwachsener geworden.
565 Das Bedürfnis junger Menschen nach einer zeitgemäßen Ansprache in jugendrelevanten
566 Formaten und Medien ist ebenso nachvollziehbar wie berechtigt. Bislang bedienen
567 bedauerlicherweise vor allem extrem rechte und kommerzielle Akteure diesen Bedarf. Es
568 liegt in der Verantwortung von Politik, Medien, Bildung und Zivilgesellschaft, die jungen
569 Menschen mit ihrem Bedarf ernst zu nehmen und diese Lücke zu schließen.
570 Weil Radikalisierungen häufig im digitalen Raum stattfinden, sind konsequent
571 durchzusetzende Löschungsverpflichtungen für Providerplattformen unverzichtbar. Die
572 Erfahrung zeigt zudem, dass für Verstöße wirksame Sanktionen vorgesehen werden sollten.
573 Zum Teil nutzen Extremisten Fremdsprachen, um digital zu kommunizieren. Für eine
574 effektive Bekämpfung und Auswertung auch großer Datenmengen muss deshalb eine
575 schnelle und zuverlässige KI-basierte Übersetzung von Kommunikationsdaten zum Einsatz
576 kommen. So kann der digitale Raum seitens des Verfassungsschutzes deutlich besser auf
577 extremistische und terroristische Inhalte durchforscht werden. Auch die Gefahrenabwehr
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und die Strafverfolgung durch die Polizei ließe 578 sich dadurch verbessern. Der Einsatz
579 sogenannter virtueller Ermittler muss ein weiterer Baustein werden: Sie sollen soziale
580 Netzwerke durchstreifen, um frühzeitig radikalisierende Tendenzen zu erkennen,
581 terroristischen Aktivitäten vorzubeugen und strafbare Inhalte konsequent zu verfolgen.
582 Spionage, Desinformation und Cyber-Attacken sind zu ernstzunehmenden Bedrohungen für
583 unseren Staat geworden. Deshalb müssen wir unsere Nachrichtendienste und
584 Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, ihre Präsenz und Handlungsfähigkeit im
585 digitalen Raum gezielt auszubauen und sich die notwendigen Informationen für eine
586 effektive Bekämpfung des Terrorismus, Extremismus und staatsgefährdender
587 Bestrebungen zu beschaffen sowie diese zu nutzen. Wir müssen unsere deutschen
588 Sicherheitsbehörden auch in der digitalen Welt in die Lage versetzen, die aktuellen und
589 zukünftigen Bedrohungen wirksam zu bekämpfen und Attacken und Anschläge zu
590 verhindern. Weil extremistische Netzwerke oftmals international agieren, braucht es
591 Kooperationsmöglichkeiten von Sicherheitsdiensten für einfachere grenzüberschreitende
592 Ermittlungen und eine schlagkräftige Bekämpfung der Finanzierung von Extremismus und
593 Terrorismus.
594 Daher fordert die CDU Schleswig-Holstein:
595 • konsequente Löschpflichten und wirksame Sanktionen gegen extremistischen Con596
tent auf Plattformen,
597 • den Einsatz KI-gestützter Übersetzung und virtueller Ermittler zur besseren Erken598
nung und Bekämpfung extremistischer Inhalte,
599 • den Ausbau der digitalen Handlungsfähigkeit von Sicherheitsbehörden für effektiven
600 Terror- und Extremismus-Schutz,
601 • bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheitsdienste,
602 • sowie eine ernsthafte, zeitgemäße Ansprache junger Menschen durch Politik, Medien
603 und Bildung, um Radikalisierung vorzubeugen.

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