Weltweit ist das Zuhause der gefährlichste Ort für Frauen, und der Partner oder Ex-Partner ist häufig die größte Bedrohung in ihrem Leben. In Deutschland wird jeden Tag ein polizeilich registrierter Tötungsversuch an einer Frau gemeldet, und fast jeden dritten Tag wird eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners getötet. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Gewalt gegen Frauen nimmt zu. Unsere CDU-Landtagsfraktion hat nun einen wichtigen Schritt gemacht, um den Schutz der betroffenen Frauen zu verbessern. Mit unserem neuen Gesetz zur Einführung der elektronischen Fußfessel schaffen wir die gesetzliche Grundlage, um gefährdete Personen besser vor ihren Tätern zu schützen.
Die elektronische Fußfessel wird zukünftig in Hochrisikofällen dazu dienen, Näherungs- und Kontaktverbote zu überwachen, um so weitere Angriffe zu verhindern. Mit diesem Gesetzentwurf ermöglichen wir auch die Umsetzung des sogenannten „spanischen Modells". Aktuell kann in Deutschland nur ein statischer Schutzradius festgelegt werden, der den Schutz nur an einem festen Ort gewährleistet. In Spanien hingegen ist es möglich, dass gewaltbetroffene Personen ein technisches Gerät bei sich tragen, das ihren Schutzradius mit ihnen bewegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die betroffenen Frauen nicht nur zu Hause, sondern auch in der Öffentlichkeit geschützt sind. Wir sind zuversichtlich, dass diese Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein ein entscheidender Fortschritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen darstellt und dazu beiträgt, den Schutz für gefährdete Personen zu verbessern.

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