Mit dem neuen Musikschulfördergesetz setzt die CDU-geführte Landesregierung ein starkes Zeichen für kulturelle Bildung und für die musikalische Nachwuchsförderung in Schleswig-Holstein. Musikschulen leisten unverzichtbare Arbeit – sie öffnen jungen Menschen den Zugang zur Musik, fördern Talente und sind wichtige Partner von Kitas, Schulen und im Ganztag.
Damit diese wichtige Aufgabe dauerhaft gesichert bleibt, schafft das Gesetz erstmals eine verlässliche, gesetzlich basierte Förderung. Die Landesmittel werden deutlich erhöht, sodass Musikschulen künftig flächendeckend Kooperationen im Ganztag anbieten und ihre Angebote unabhängig von der Finanzkraft der Elternhäuser ausbauen können.
Zugleich definiert das Gesetz klare Qualitätsstandards, stärkt die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und sorgt dafür, dass Musikschulen im ganzen Land auch künftig leistungsfähig und erreichbar bleiben – von der musikalischen Früherziehung bis zur talentorientierten Förderung.
Mit diesem Schritt bekennen wir uns als CDU klar zur kulturellen Teilhabe, zur Nachwuchsförderung und zu starken musikpädagogischen Strukturen im ganzen Land.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
Darüber hinaus begreifen wir Kulturpolitik nicht als Randthema, sondern als Kernaufgabe christdemokratischer Politik, denn eine freie Gesellschaft lebt von der Vielfalt ihrer kulturellen Ausdrucksformen. Der Landesfachausschuss Kultur hat mit Dr. Philipp Salamon-Menger und Meike Schick neue Vorsitzende und stellt sich personell und inhaltlich neu auf.
Wer Interesse an der Mitarbeit im Landesfachausschuss Kultur hat, kann sich hier bewerben.

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