Die Anforderungen an die öffentliche Sicherheit haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neue Bedrohungslagen, insbesondere durch bundesweit zunehmende Messerangriffe und die fortschreitende Digitalisierung, machen es notwendig, die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit unserer Polizei weiterzuentwickeln. Die im Gefahrenabwehrrecht des Landes umzusetzenden Änderungen sind aber nicht nur als Maßnahmen gegen Messerangriffe zu verstehen, sondern stellen notwendige Weiterentwicklungen verschiedener polizeirechtlicher Instrumente zur Verbesserung des Schutzes der öffentlichen Sicherheit dar. Mit einem umfassenden Gesetzentwurf wird das Polizeirecht in Schleswig-Holstein deshalb gezielt modernisiert, um Schutzlücken zu schließen und die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden zu stärken.
Im Mittelpunkt stehen dabei neue Instrumente, die eine effektivere Gefahrenabwehr ermöglichen. Dazu gehören unter anderem erweiterte Möglichkeiten der Videoüberwachung an öffentlichen Orten, der Einsatz moderner Datenanalyseverfahren sowie die Nutzung biometrischer Verfahren zur Identifizierung von Personen in konkreten Gefahrenlagen. Gleichzeitig werden bestehende Maßnahmen wie der Polizeigewahrsam und die elektronische Aufenthaltsüberwachung weiterentwickelt, um frühzeitig auf ernsthafte Bedrohungen reagieren zu können.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein weiter erhöhen und unsere Polizei so ausstatten, dass sie auch in einer zunehmend komplexen und digitalen Welt wirksam handeln kann. Dabei bleibt der Anspruch bestehen, Sicherheit und Freiheitsrechte in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und den Rechtsstaat konsequent zu stärken.

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