Die CDU-geführte Landesregierung will wir Reservistinnen und Reservisten künftig besser unterstützen: Mit einem neuen Gesetzentwurf, der in dieser Woche in 1. Lesung im Landtag debattiert wurde, soll ermöglicht werden, dass Angehörige der Reserve bis zu fünf Tage im Jahr für militärische Aus- und Weiterbildungen freigestellt werden, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers einholen zu müssen. Diese Freistellung gilt speziell für Veranstaltungen, die der Stärkung militärischer Fähigkeiten dienen, wie Sanitäts- oder Führerweiterbildungen. Veranstaltungen rein zur Kameradschaftspflege sind ausgeschlossen.
Damit trägt Schleswig-Holstein den wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen Rechnung und leistet einen konkreten Beitrag zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
Das ist ein starkes Signal: Wer Verantwortung für unser Land im Sinne einer wehrhaften Gesellschaft übernimmt, muss auf verlässliche Rahmenbedingungen zählen können.

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