Sturmfluthilfen wie geht es weiter?

24.11.2023

Vor fünf Wochen hat eine Jahrhundert-Sturmflut unsere Ostseeküste hart getroffen. Entlang der Küste sehen wir ein Bild der Zerstörung, das die Dimension dieser Naturkatastrophe und ihre verheerenden Folgen zeigt. Die Schäden sind immens. Dazu mussten wir einen Todesfall auf Fehmarn beklagen, unser Mitgefühl gilt den Angehörigen. Nur dem beispiellosen Einsatz der Einsatzkräfte und vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern ist zu verdanken, dass es nicht noch viel schlimmer gekommen ist. Nun gilt es aber, den Wiederaufbau so schnell wie möglich zu beginnen. Hierfür hat diese Woche der Landtag in 1. Lesung den Weg bereitet mit einer Einrichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“, das nach bisherigen Schätzungen mit einem Volumen von mind. 200 Millionen Euro ausgestattet werden muss. Wegen der überjährigen Auszahlungsnotwendigkeit und der Kostenteilung zwischen Land und Kommunen war dies angezeigt.


Die Finanzierung des Sondervermögens soll durch Land und Kommunen sichergestellt werden. Sollte sich der Bund an den Kosten beteiligen, würden sich die Kosten von Land und Kommunen zu gleichen Teilen reduzieren. Die Verwaltung und Abwicklung soll über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erfolgen, die konkrete Verteilung und Verwendung der Mittel über Richtlinien.
Neben dem Wiederaufbau will das Land aber auch den vielen Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen. Deswegen hat in dieser Woche das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der IB.SH das Darlehensprogramm „Überbrückungshilfe Sturmflut“ auf den Weg gebracht. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und nicht-öffentliche Unternehmen, denen unmittelbar aus der Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 ein Sachschaden an und in Immobilien oder Betriebsstätten entstanden ist. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen bis zu 50.000 Euro pro geschädigter Immobilie oder Betriebsstätte. Der Darlehensbetrag darf den erlittenen Sachschaden nicht überschreiten, wobei Mindestbeträge von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Gewerbetreibenden und Unternehmen gelten. Der Festzinssatz von 1,00 % p.a. liegt deutlich unter dem aktuellen Marktzins. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Die Darlehenslaufzeit ist auf fünf Jahre festgelegt, davon ist das erste Jahr tilgungsfrei. Insgesamt stellt das Land Schleswig-Holstein 20 Millionen Euro für die „Überbrückungshilfe Sturmflut“ bereit. Anträge für das Darlehensprogramm müssen über die Hausbank gestellt werden. Die Antragseinreichung bei der IB.SH ist ab dem 27. November 2023 möglich. 

Hier finden Sie alle Infos zu den "Überbrückungshilfen Sturmflut"