Urteil des Landesverfassungsgerichtes

22.02.2024

Anfang Februar hat das Landesverfassungsgericht die Klage gegen die von uns initiierten kommunalrechtlichen Änderungen abgewiesen! Dazu sagt Ole-Christopher Plambeck MdL, Vorsitzender unserer Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV): „Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes ist eine Entscheidung für alle Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter. Die vom Gericht bestätigte Regelung dient der Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungen und bietet Schutz vor Zersplitterungen, die die Funktionsweise in der Vergangenheit in hohem Maße beeinträchtigt und die Kommunalpolitik unattraktiv gemacht haben. Auch die Entscheidung bei den vorgenommenen Änderungen bei der Bürgerbeteiligung begrüße ich. Dies stärkt die Demokratie in hohem Maße!“

Ich finde: Beide Entscheidungen machen die Kommunalpolitik attraktiver für bereits Engagierte sowie Interessierte.