Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdrecht werden auch die entsprechenden Regelungen in Schleswig-Holstein angepasst. Hintergrund ist unter anderem die auf europäischer Ebene erfolgte Absenkung des Schutzstatus des Wolfes. Das Bundesrecht sieht bei günstigem Erhaltungszustand Managementpläne vor und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ausweisung von Weidegebieten mit besonderen Regelungen. Für Wölfe, die wirksame Herdenschutzmaßnahmen überwinden, enthält das Bundesrecht ebenfalls Vorgaben für eine mögliche Entnahme.
Der Gesetzentwurf passt deshalb das Landesjagdgesetz und weitere landesrechtliche Vorschriften an die neue Rechtslage an. Zugleich werden Zuständigkeiten und Meldewege neu geregelt. Daneben enthält der Entwurf weitere Änderungen, unter anderem zu invasiven Arten und zum Elterntierschutz beim Nutria.

Empfehlen Sie uns!