Einigung beim kommunalen Finanzausgleich in Sicht

19.11.2019

Land und Kommunen haben bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs eine weitestgehende Einigung erzielt. Um eine für alle Beteiligten tragfähige und dauerhaft belastbare Lösung zu erzielen, sind Land und Kommunen aufeinander zugegangen.

Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts muss der Kommunale Finanzausgleich (KFA) bis zum Ende des Jahres 2020 neu geregelt werden und die Kommunen dabei so finanziell ausgestattet werden, dass sie sowohl ihre Pflichtaufgaben erfüllen als auch freiwillige Leistungen erbringen können.

Die Einigung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden sieht nun eine schrittweise Anhebung des sogenannten Verbundsatzes für den Kommunalen Finanzausgleich vor. Die Finanzausgleichsmasse soll dabei ab dem Jahr 2021 im Gegenwert von 50 Millionen Euro steigen. Mit der vereinbarten Dynamisierung dürfte dieser Wert im Jahr 2024 bei bereits rund 75 Millionen Euro liegen. Im Jahr 2024 sollen die Ergebnisse dann evaluiert werden.

Damit kommen wir als CDU auch unserer Forderung nach, die Kommunen zu stärken und Städte, Kreise und Gemeinden in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können. Mit der Dynamisierung erhalten die Kommunen darüber hinaus Planbarkeit für die kommenden Jahre.

Mit der Einigung zahlt das Land den Kommunen einen Festbetrag von 9 Millionen Euro zu den Kosten der Integration. Für darüber hinaus gehende Integrationsmaßnahmen zahlt das Land den Kommunen eine weitere Million Euro. Darüber hinaus wird die Pro-Kopf-Pauschale mit 500 Euro je Flüchtling in den Jahren 2020 und 2021 fortgeführt. Darüber hinaus stellt das Land den Kommunen jährlich fünf Millionen Euro für den ÖPNV zur Verfügung. Auch Mindereinnahmen der Kommunen aus der veränderten Erstattungsvereinbarung bei der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe kompensiert das Land im Umfang von 20 Millionen Euro. Die aus dem Bundesteilhabegesetz resultierenden Ausgaben der Kommunen übernimmt das Land zudem komplett.