Schleswig-Holstein im Bundesrat

24.11.2023

Am Freitag kam der Bundesrat zu seiner 1038. Sitzung in Berlin zusammen. Neben Tagesordnungspunkten zum Wachstumschancengesetz und zur Kindergrundsicherung haben die Länder NRW, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine Entschließung zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen zur sofortigen Entscheidung eingebracht. In der Entschließung fordern die vier unionsgeführten Bundesländer u. a. die Bundesregierung dazu auf, noch im Jahr 2023 über ein Vorschaltgesetz ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzulegen. Mit dieser vorgelagerten Maßnahme soll eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft erreicht werden. Dessen ungeachtet seien die bundesrechtlichen Regelungen für die Vergütung der Krankenhäuser baldmöglichst dahingehend anzupassen, dass Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah berücksichtigt werden.


Unsere Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken hat seit Beginn der Debatten um die Krankenhausstrukturreform ein sehr wachsames Auge auf die Planungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Das ist genau richtig so! Die gesunde Zukunft unserer Krankenhäuser wird nicht in Talkshows auf den Weg gebracht, sondern in enger Absprache mit den Ländern. Die Entschließung hat heute im Bundesrat eine Mehrheit erhalten – herzlichen Glückwunsch an unsere CDU-Gesundheitsministerin!

Drucksache des Bundesrates zur "Entschließung"