Die Sturmflut an der Ostsee im vergangenen Herbst und die Hochwasserüberschwemmungen um Weihnachten herum in anderen Bundesländern haben es uns vor Augen geführt: Extremwetterereignisse zerstören nicht nur innerhalb von Stunden und Minuten ganze Landstriche, Gebäude und Existenzen, sondern treten aufgrund des Klimawandels auch immer öfter auf. Das Land hat schnell Aufbauhilfe an Privatleute und die betroffenen Kommunen geleistet. Ich danke allen, die während der Sturmflut Tag und Nacht geholfen und Aufbauarbeit in der Zeit danach geleistet haben. Für die Zukunft müssen wir uns allerdings noch mehr gegen Elementarschäden wappnen. Das Land hat sich seit geraumer Zeit für die Einführung einer Elementarschaden-Haftpflichtversicherung eingesetzt, im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz, bei einer Entschließung des Bundesrates am 31.3.2023 und zuletzt mit der eindeutigen Positionierung in der 14. Tagung des Landtages. Neu ist nach der letzten MPK am Anfang März das Thema Sturmflut. Bislang war vorgesehen, dass die Pflichtversicherung für Hochwasserkatastrophen oder andere Großschadensereignisse gelten soll, auf Hinwirken Schleswig-Holsteins soll sie nun auch Sturmflutschäden umfassen. Seit fast eineinhalb Jahren ist der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann durch die Ministerpräsidentenkonferenz aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten. Geschehen ist bisher: nichts. Wir erwarten vom FDP-Minister konkrete Vorschläge, um die Menschen in Zukunft von Hochwasserschäden zu entlasten. Eine breite, privatrechtliche Versicherungslösung würde die Bürokratie auch deutlich reduzieren.
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