Die Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Der Entwurf ist ab sofort im Internet einsehbar. Die Öffentlichkeit kann ab dem 25. Juni zu dem Entwurf Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 9. September 2024. Dazu unsere Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: „Mit dem vorgelegten Planentwurf erreichen wir einen Meilenstein für die Energiewende und den Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Der LEP Windenergie legt die Regeln fest, anhand derer wir den zügigen Ausbau der Windenergienutzung vorantreiben und unterstützen wollen.“
Warum brauchen wir den LEP:
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren Gesetze auf den Weg gebracht, die bei dem vorliegenden Planentwurf berücksichtigt werden mussten. So sind die Länder bundesrechtlich durch das WindBG verpflichtet, rund drei Prozent der Landesfläche als Windeignungsgebiete auszuweisen – etwa ein Prozent mehr als mit den derzeitigen Plänen. Das entspricht allerdings ohnehin den Zielen, die sich die Koalition für diese Legislaturperiode vorgenommen hat. Auch die vom Bund eingeführte sogenannte Gemeindeöffnungsklausel wurde vom Planentwurf aufgenommen. Diese Klausel im BauGB gibt den Kommunen im Land die Möglichkeit, auch außerhalb der vom Land vorgegebenen Vorranggebiete Windkraftanlagen zu planen. Durch die Vorgaben des Planentwurfs stellen wir nun sicher, dass die zusätzlichen kommunalen Planungsmöglichkeiten innerhalb der Windpotenzialfläche liegen und es so zu keinem sog. „Wildwuchs“ kommen wird.
Was der LEP beinhaltet:
- 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen.
- Schutzabstände zur Wohnbebauung bleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unverändert. Im Außenbereich müssen Vorranggebiete 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung halten, zu Dörfern und Städten 800 bzw. 1.000 Meter.
- Einige Kriterien des Landschafts- und Artenschutzes und des Denkmalschutzes werden neu abgewogen, weitere Belange auf die Genehmigungsebene verlagert.
- Teil des LEP-Entwurfes Windenergie ist auch ein Umweltbericht, der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf die Schutzgüter Mensch, Natur, Kultur und Sachgüter beschreibt.
- Der LEP Windenergie legt keine Vorranggebiete fest. Dies ist Aufgabe der Regionalpläne Windenergie, deren erste Entwürfe Ende 2024 veröffentlicht werden sollen.

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