Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Straßenbereich

21.06.2024

Die Landesregierung hat zu dieser Plenartagung einen Gesetzentwurf zur effizienteren Gestaltung von Planungs- und Genehmigungsvorhaben im Straßenbereich eingebracht. Die Wirtschaft in Schleswig-Holstein hat enorme Entwicklungschancen, welche nicht zuletzt in der Transformation hin zu einem wirtschaftlich starken und klimaneutralen Industrieland liegen. Die zügige Umsetzung notwendiger Infrastrukturprojekte wird jedoch häufig durch langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren erschwert. Dies hat zahlreiche Ursachen, insbesondere werden die materiellen Anforderungen im Umweltbereich immer komplexer und der Fachkräftemangel nimmt zu. Auch einige verfahrensrechtliche Anforderungen stehen einer schnellen Vorhabenumsetzung entgegen. Zwar wurden in den letzten Jahren u. a. im Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) zahlreiche planungsbeschleunigende Elemente aufgenommen, es gibt aber weiteren Optimierungsbedarf. In einem umfassenden Normenscreening der Landesregierung wurden verschiedene Beschleunigungsansätze für Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Landesebene identifiziert. Ein erster Teil dieser Ansätze soll mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden. Konkrete Beispiele zur Beschleunigung sind u. a. die sog. vor-vorzeitige Besitzeinweisung, d.h. eine noch frühzeitigere vorzeitige Besitzeinweisung bereits vor Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses bzw. einer Plangenehmigung und die Möglichkeit von Plangenehmigungsverfahren für UVP-pflichtige Vorhaben. Der Gesetzentwurf wurde nach der Plenardebatte in den Wirtschaftsausschuss überwiesen und wird mit dem üblichen Anhörungsverfahren begleitet. Für uns als CDU ist von zentraler Bedeutung, dass wir bei Planungs- und Genehmigungsverfahren im Straßenbereich endlich mehr Tempo an den Tag legen!