Die Landesregierung hat bei ihrer gemeinsamen Klausurtagung Anfang September mit den Kommunalen Landesverbänden unter anderem ein umfangreiches Entbürokratisierungspaket mit 63 Einzelmaßnahmen beraten. Der weit überwiegende Teil der Maßnahmen wird nun unmittelbar unter anderem durch ein Artikelgesetz auf den Weg gebracht. Die Verständigung beinhaltet zudem Erleichterungen beim kommunalen Haushaltsrecht, die mehr Flexibilität für die Kommunen bedeuten. Außerdem wurde ein gemeinsamer Prozess vereinbart, wie die Finanzströme zwischen Land und Kommunen vereinfacht, pauschalisiert und neugeordnet werden können.

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