Erinnerung verpflichtet: Umsetzung des 10-Punkte-Plans für jüdisches Leben

30.01.2026

Am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, erinnern wir an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz und an das unermessliche Leid von Millionen ermordeter Menschen. Dieser Tag mahnt uns nicht nur zur Erinnerung, sondern verpflichtet uns auch zum entschlossenen Handeln gegen Antisemitismus heute und in Zukunft.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat mit dem 10-Punkte-Plan für jüdisches Leben klare politische Leitlinien gesetzt. Die Landesregierung setzt diesen Plan konsequent um: Antisemitismus wurde als Bildungs- und Erziehungsziel verbindlich im Schulgesetz verankert, Präventions- und Interventionskonzepte an Schulen wurden gestärkt und die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften systematisch ausgebaut.

Darüber hinaus wird aktuell ein umfassender Landesaktionsplan gegen Antisemitismus und zur Förderung der Sichtbarkeit jüdischen Lebens erarbeitet, der 2026 vorgelegt werden soll. Gedenkstättenarbeit, Projektförderung rund um den 27. Januar und den 9. November sowie die enge Zusammenarbeit mit jüdischen Gemeinden, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sind dabei zentrale Bausteine

Gerade angesichts deutlich steigender antisemitischer Vorfälle ist klar: Erinnerung ist kein Ritual, sondern Verantwortung. Schleswig-Holstein steht fest an der Seite jüdischen Lebens – für Schutz, Sichtbarkeit und ein klares Nein zu Hass und Menschenverachtung.