
Die Bundesregierung hat sich mit den Stimmen aller Ampelkoalitionspartner nach einem Abwägungsprozess dazu entschlossen, Georgien und Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ auszuweisen. Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. In der Verwaltungspraxis bedeutet diese Einstufung, dass Asylsuchende einen Nachweis zur Widerlegung der Regelvermutung erbringen müssen, dass bei ihnen keine Verfolgungsgefahr besteht. Dies führt grundsätzlich zu einer Beschleunigung des Verfahrens und ggf. auch zu einer schnelleren Abschiebung.
Ich halte diese Entscheidung für richtig. Einerseits sind diese Länder auf dem Weg EU-Beitrittskandidaten zu werden, so wie das Europäische Parlament es auch fordert. Andererseits sind die Anerkennungsquoten der Asylanträge ein deutliches Zeichen dafür, dass diese neue Einstufung richtig ist, denn es wurden nur 0,15 Prozent dieser Anträge aus dem Jahr 2022 und dem ersten Halbjahr 2023 anerkannt. Gleichzeitig stammen 10 Prozent aller in Deutschland abgelehnten Asylanträge von Menschen mit diesen beiden Staatsangehörigkeiten.
Eine Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ wird damit das System entlasten und trotzdem keine Auswirkungen auf die wirklich politisch Verfolgten haben, die unseren Schutz benötigen. Daher begrüße ich, dass die Ampel und damit auch die Grünen im Bund diesen eindeutigen Zahlen folgen und der Einstufung zu „sicheren Herkunftsstaaten“ im Kabinett zugestimmt haben. Jetzt ist es auch an uns, diesem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen.
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