Anfang des Jahres ist eine Richtlinie (kurz: CSRD) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 in Kraft getreten, die zur Folge hat, dass große Unternehmen zu umfangreichen Nachhaltigkeitsberichtspflichten im Lagebericht verpflichtet werden. Ab dem 1. Januar 2025 werden die neuen Berichtspflichten schrittweise eingeführt und auf Grund von Verweisungsnormen werden in Schleswig-Holstein nicht nur große, sondern auch kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie Eigenbetriebe, Zweckverbände und mittlere kommunale Unternehmen betroffen sein.
Wir sind der Meinung: Diese Regelungen könnten kleine und mittlere Unternehmen überfordern oder nicht zielführend umgesetzt werden. Um dies zu verhindern, hat der Landtag in dieser Tagung einen Gesetzesentwurf beschlossen, der kleine und mittlere kommunale Unternehmen, die ihre Rechnungslegung auf Grundlage des HGB wie große Unternehmen erstellen, von der Pflicht befreit, ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Dies entspricht damit dem ursprünglich durch die CSRD geschaffenen Regelungsrahmen, ist aber gleichzeitig auch ein wichtiger Schritt in Sachen Bürokratieabbau, der unsere schleswig-holsteinischen Unternehmen entlastet! Jetzt warten wir noch auf die Umsetzung des europäischen Rechts auf Bundesebene, damit die 2. Lesung bei uns schnell kommen kann und die kleinen und mittleren Unternehmen der Kommunen von dieser Aufgabe entlastet werden!
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