Als demokratische Partei schätzen wir die lebendige Debatte und den Kompromiss. Das gilt aktuell mehr denn je. Die Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben für die Landtagssitzung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht. Die darin enthaltenen Änderungen sind das Ergebnis eines Kompromisses mit dem Bündnis „Rettet den Bürgerentscheid!“. Die bisherige Regelung, nach der die Aufstellung einer Bauleitplanung, die in der kommunalen Vertretung mit einer zwei Drittel-Mehrheit beschlossen wurde, nicht mehr mit einem Bürgerbegehren begangen werden kann, wird gestrichen.
Was ist zukünftig geplant?
Bei einem Bürgerbegehren zur Aufstellung einer Bauleitplanung gelten jedoch höhere Quoren als für übrige Bürgerbegehren. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 15 Prozent, mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 10 Prozent und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 7,5 Prozent.
Die Quoren bei einem Bürgerentscheid zur Aufstellung einer Bauleitplanung werden ebenfalls deutlich erhöht. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 30 Prozent (vorher 20 Prozent), bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 20 Prozent (vorher 16 Prozent) und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 15 Prozent (vorher 10 Prozent).
Die Initiatorinnen und Initiatoren eines Bürgerbegehrens müssen nicht mehr bei der Einreichung eine von der Gemeinde erstellte Kostenschätzung vorlegen, sondern diese muss erst in der schriftlichen Information zur Abstimmungsbenachrichtigung enthalten sein.
Der in der letzten Woche vorgestellte Kompromiss steht auf einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens. Und dennoch ist er sehr nah an dem, was wir uns als CDU mit der Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften vorgestellt hatten. Die Quoren für Bürgerbegehren bei Bauleitplanungen entsprechen eins zu eins unseren Forderungen aus dem letzten Wahlprogramm. Die Botschaft ist also weiterhin eindeutig: Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen sind uns wichtig und bleiben bestehen. Gleichzeitig stärken wir aber auch unser repräsentatives System und die kommunale Selbstverwaltung vor Ort – und damit die wertvolle Arbeit der vielen ehrenamtlichen Entscheider in den Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Diese Entscheidung, die die Politik gemeinsam mit dem Bündnis ausgehandelt hat, ist auch ein richtig gutes Zeichen für die Demokratie!
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