Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände (KLV) haben sich über die weitere Finanzierung der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Schleswig-Holstein geeinigt. In der getroffenen Vereinbarung werden die Verwendung und Weiterleitung der entsprechenden Bundesmittel für die Jahre 2024 und ab 2025 einvernehmlich geregelt. Ab dem Jahr 2025 wird die Finanzierung durch eine Aufteilung von Bundesmitteln sowie eine Erhöhung des Integrationsfestbetrags im kommunalen Finanzausgleich sichergestellt. Zudem haben sich Land und Kommunen über ein neues Standortkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete verständigt.
Zur Finanzierung:
- Ab 2024 stellt der Bund eine Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 7.500 Euro je Asylerstantrag zur Verfügung. Diese Pauschale wird im Verhältnis von 90 (Kommunen) und 10 (Land) aufgeteilt. Die Kommunen erhalten damit 6.750 Euro pro Asylerstantrag.
- Das Land stockt zudem den Integrationsfestbetrag im Finanzausgleichsgesetz um 2 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro zugunsten der Kreise und kreisfreien Städte auf. Aus diesen Mitteln wird ab 2025 die dauerhafte Finanzierung der vorhandenen Stellen zur Koordinierung der Integration und Teilhabe (KIT-Stellen) in den Kommunen übernommen.
- Im laufenden Jahr ändern sich die Grundlagen der Finanzierung zunächst nicht. Den Kommunen werden die im Jahr 2024 nicht abgerufenen Mittel aus laufenden Förderprogrammen des Landes (beispielsweise zur Unterhaltung und zum Betrieb von temporären Gemeinschaftsunterkünften) als Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt.
- Zusätzlich erhalten die Kommunen einmalig 10 Mio. Euro, um die Kosten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie Aufwendungen für die Unterbringung von Geflüchteten (Hausmeisterdienste, Wachdienste, Dolmetschung, Sozialarbeit usw.) abzudecken.
Zum Standortkonzept:
- Das Land und die Kommunen haben sich darauf geeinigt, dass das Standortkonzept des Landes in ein aktives (6.250 Plätze) und inaktives (3.750 Plätze) Konzept von insgesamt 10.000 Plätzen umgesetzt wird. Mit der Reduzierung der aktiven Plätze wird frühestens im November 2024 begonnen. Eine vollständige Umsetzung des Gesamtkonzeptes erfolgt in 2025.
- Personen, die eine schlechte Bleibeperspektive haben und zurückgeführt werden können, werden weiterhin nicht in die Kommunen verteilt, sondern werden bis zur Rückführung in den Landesunterkünften behalten, soweit es der bundesgesetzliche Rahmen zulässt.
- Das Land sichert zu, die vierwöchige Ankündigungsfrist zur Verteilung von Geflüchteten in die Kommunen beizubehalten.
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