"Die jüngsten Streiks zeigen, dass wir Handlungsbedarf haben. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft darf auch durch das grundgesetzlich geschützte Streikrecht nicht gefährdet werden. Auch mit dem neuen Tarifeinheitsgesetz wird es weiterhin Streiks von kleinen Gewerkschaften geben können. Das Tarifeinheitsgesetz ändert am Streikrecht überhaupt nichts. Es regelt, dass sich in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen, so lange es nicht zu Kollisionen kommt. Nur dann, wenn sich die Gewerkschaften nicht verständigen, wer welche Gruppen von Mitarbeitern vertritt, gilt das Mehrheitsprinzip. Dies regeln wir so auf ausdrücklichen Wunsch von Gewerkschaften und von Arbeitgeberverbänden, um die Tarifeinheit in den Betrieben zu stärken", betonte Ingbert Liebing.
Der CDU-Landesvorsitzende kündigte an, dem Gesetzentwurf am Freitag im Deutschen Bundestag zuzustimmen, er halte es jedoch nur für einen ersten Schritt. "Es ist notwendig, dass eine Schlichtung für die Tarifparteien obligatorisch wird, wenn kritische Infrastruktur oder die Daseinsvorsorge betroffen sind. Das heißt nicht, dass das Streikrecht beschnitten wird. Vielmehr lehren die Erfahrungen aus den Streiks der Piloten, Lokführer, Erzieher und Postmitarbeiter, das ein obligatorisches Schlichtungsverfahren notwendig ist, während dessen nicht gestreikt werden darf. Tarifverhandlungen dürfen nicht auf den Rücken derer ausgetragen werden, die sich nicht wehren können", sagte Liebing abschließend.
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