Kapitel 2 | Verlässliche Bildung

Wir wollen, dass alle Menschen an den Chancen unseres Gemeinwesens gleichberechtigt teilhaben können. Der Schlüssel dazu ist eine verlässliche Bildung. Jeder soll seine Begabungen so frei wie möglich zur Entfaltung bringen können.
Berufliche und akademische Bildung sind für uns gleichermaßen wertvoll. Für eine vielfältige und durchlässige Bildungslandschaft brauchen wir ein differenziertes Schulsystem. Ergänzt werden die staatlichen Regelschulen durch Schulen in privater Trägerschaft, die sich durch ein besonderes pädagogisches Profil auszeichnen.
Alle Begabungen können so optimal gefördert werden. Jeder Weg ermöglicht schulischen Erfolg und einen attraktiven beruflichen Werdegang. Wir wollen deshalb eine Vielfalt der Ausbildungszweige und setzen uns für die Stärkung aller Schulformen ein. Die einseitige Fixierung auf die gymnasiale und akademische Laufbahn lehnen wir ab.
Unser duales Ausbildungssystem wird weltweit als Vorbild gesehen. Die duale Ausbildung muss sich für die veränderte Arbeitswelt qualifizieren. Die Berufsbilder sind schneller als bisher weiterzuentwickeln. Daneben braucht es auch in Zukunft einfachere Berufsbilder, für die eine Einstiegsqualifikation ausreichend ist.

Frühkindliche Bildung
Eine Qualitätsoffensive in der frühkindlichen Bildung ist schon lange überfällig. Die Erziehung im Elternhaus ist die Grundlage jeder frühkindlichen Erziehung. Aus immer mehr Studien wissen wir, dass die ersten Lebensjahre absolut entscheidend für den Bildungsweg eines Kindes sind. Sprache ist dabei für uns die wichtigste Grundkompetenz.
Wir werden

  • für mehr Erzieherzeit je Kind sorgen. Dafür wollen wir den Personalschlüssel in der frühkindlichen Bildung verbessern und langfristig auf zwei Erzieherinnen oder Erzieher pro Gruppe erhöhen;
  • uns dafür einsetzen, dass sich im frühkindlichen Bereich die Inklusion an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Es soll weiterhin heilpädagogische Einrichtungen geben;
  • sozialpädagogische Berufe aufwerten und für Quereinsteiger attraktiv machen;
  • die Finanzierung von Krippen und Kitas grundlegend neu regeln, um für geringere Elternbeiträge zu sorgen und den finanziellen Spielraum für Qualitätsverbesserungen zu eröffnen. Dazu werden wir die vor dem Jahr 2012 geschaffenen Krippenplätze in die Landesfinanzierung einbeziehen;
  • bei den Kitas den Landesanteil an den Betriebskosten ab dem Jahr 2018 auf ein Drittel erhöhen. Der sich daraus ergebene Landeszuschuss wird nicht auf einen festen Euro-Betrag gedeckelt, sondern zukünftig dynamisch an die laufenden Kostensteigerungen angepasst;
  • den Elternanteil gesetzlich auf maximal ein Drittel begrenzen. Durch die weitere schrittweise Anhebung des Landeszuschusses in den Folgejahren wird der Elternanteil bis zum Ende der Wahlperiode auf maximal 25 Prozent abgesenkt. Im Gegenzug werden wir das 100-Euro-Krippengeld wieder abschaffen. Diese direkten Zuschüsse an einen Teil der Eltern sind der falsche Weg, weil sie das Finanzierungssystem noch undurchschaubarer machen, mit unnötiger Bürokratie verbunden sind und keine Spielräume für Qualitätsverbesserungen schaffen.

Mehr Eigenverantwortung für unsere Schulen
Wir werden die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellen. Dazu brauchen die Schulen flexible Formen der Schulorganisation. Durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung erhalten die Schulen die Möglichkeit, bei ihren Entscheidungen die örtlichen und sozialen Umstände zu berücksichtigen und die eigenen pädagogischen Maßnahmen entsprechend anzupassen. Die Schulen sollen ihr eigenes Profil und ihr Schulprogramm im Rahmen der nationalen Bildungsstandards individuell fortentwickeln und eigene Schwerpunkte setzen. Dabei sollen sowohl die Lehrerinnen und Lehrer als auch die Eltern und Schülerinnen und Schüler soweit wie möglich an den Entscheidungen beteiligt werden. Den Schulleitungen kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Dazu sollen mit den Schulen Zielvereinbarungen geschlossen werden.
Wir werden

  • die Fortbildungskonzepte im Austausch mit den Lehrkräften sowie den Schulaufsichtsbehörden weiterentwickeln;
  • die Leitung der einzelnen Schulen stärker entlasten und gleichzeitig intensiver für die Führungsrolle qualifizieren, damit die Schulleitung die Führungsaufgabe erfolgreich ausfüllen kann;
  • Schulen ein eigenes Finanzbudget zur Verfügung stellen;
  • Schulen durch neu entwickelte Anreizsysteme bzw. Ausweitung bestehender, aber quantitativ unzureichender Anreize wie z.B. Beförderungsmöglichkeiten nach A 14 ermöglichen, überdurchschnittliche Leistungen von Lehrkräften zu honorieren;
  • Schulen, die in Sozialräumen mit besonderen Problemlagen liegen und besondere Anforderungen in den Bereichen Inklusion, Integration oder Begabtenförderung haben, ein zusätzliches, vom Land finanziertes Stundenbudget, zum Beispiel zur Sprachförderung und Schulsozialarbeit, zur Verfügung stellen, um den zusätzlichen Bedarfen Rechnung zu tragen;
  • gewährleisten, dass die Qualitätssicherung durch interne und externe Evaluation stattfindet. Die dafür benötigte Stundenzuweisung an den Schulen wird erhöht;
  • die Unterstützung und Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern- und Schülervertretungen überprüfen und, wo dies notwendig ist, anpassen.

Qualität und Unterricht stehen im Mittelpunkt
Wir setzen auf hohe Qualität von Unterricht. Dazu gehört auch ein positives und produktives Lernumfeld. Wir stehen für die Kontinuität der Schulstrukturen mit den Schularten Grundschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Förderzentrum und berufliche Schule.
Wir werden

  • bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode eine Unterrichtsgarantie für die Schulen erarbeiten, um den Unterrichtsausfall wirksam zu bekämpfen;
  • eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte gesetzlich verankern. Dazu stellt das Land den Schulen Fortbildungsbudgets zur Verfügung;
  • sicherstellen, dass Weiterbildungsmaßnahmen der Lehrkräfte nicht zu Unterrichtsausfall führen;
  • das Investitionsprogramm des Bundes für Schulen stärker nutzen und auch mit eigenen Mitteln ausstatten. Dies soll den Zustand der Schulgebäude und die materielle Ausstattung der Schulen deutlich verbessern. Nur in einem attraktiven Lernumfeld und einer digitalen Standards entsprechenden Umgebung können Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte ihr Potenzial voll entfalten;
  • die Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben entlasten, um ihnen mehr Zeit zu verschaffen für ihre Kernaufgabe, den Unterricht und dessen Vor- und Nachbereitung;
  • die naturwissenschaftlichen Fächer grundsätzlich nicht mehr in einem Fach Naturwissenschaften unterrichten lassen, um die Qualität in den Naturwissenschaften zu sichern;
  • das Fach Weltkunde wieder in die Fächer Erdkunde, Geschichte und Wirtschaft/Politik aufteilen und eigenständig unterrichten lassen;
  • den Technikunterricht in den Schulen ausbauen;
  • die Umsetzung des digitalen Klassenzimmers sicherstellen. Die Schulen sollen dazu Medienentwicklungspläne und Mediencurricula einführen;
  • den Umgang mit digitalen Medien und deren Einbeziehung in den Unterricht zum festen Bestandteil von Lehreraus- und -weiterbildung machen;
  • das Angebot des Informatikunterrichtes weiter mit dem Ziel ausbauen, ihn mittelfristig als Pflichtfach in der Stundentafel zu etablieren;
  • die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern über Notengebung und eine Beschreibung des Lernverhaltens vornehmen;
  • Klassenwiederholungen („Sitzenbleiben“) wieder in jeder Klassenstufe ermöglichen;
  • zentrale Abschlussprüfungen für alle Schulabschlüsse, orientiert an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz, vorsehen. Damit soll auch die nationale Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen gesichert werden. Die Abiturprüfungsstandards der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) werden an die der allgemeinbildenden Schulen angeglichen. Für die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife darf es keine unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade geben;
  • durch zentrale Abiturprüfungen mit Zweitkorrekturen außerhalb der eigenen Oberstufe sowie die Leitung der mündlichen Abiturprüfungen durch auswärtige Kommissionen die Vergleichbarkeit der Abiturprüfungen sicherstellen;
  • einen Wechsel zwischen den Schularten Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wieder ermöglichen;
  • die Lehrerausbildung schulartbezogen vornehmen und den Vorbereitungsdienst auf zwei Jahre verlängern;
  • die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte nachhaltig verbessern, um die Abwanderung von Lehrkräften zu verhindern und ihren hohen Krankenstand zu reduzieren;
  • die Berufsorientierung in der Sekundarstufe I verbessern, insbesondere im Hinblick auf die duale Berufsausbildung.

Begabungen erkennen und fördern
Wir wollen auch den hochbegabten Kindern in unserem Bildungssystem gerecht werden. Eine vorzeitige Einschulung muss ermöglicht werden.
Wir werden

  • an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen speziell weitergebildete Diagnosefachkräfte für Hochbegabte zur Verfügung stellen. Sie sollen Begabungen erkennen und die Kinder und Lehrkräfte bei der Förderung unterstützen;
  • bestehende Programme zur Begabtenförderung weiter ausbauen und synchronisieren;
  • leistungsstarken Schülerinnen und Schülern einen Wechsel von der Gemeinschaftsschule an ein Gymnasium ermöglichen;
  • Hochbegabte zum Beispiel durch gezielte Schulzeitverkürzung fördern;
  • die Zusammenarbeit zwischen den Gymnasien und den Hochschulen ausbauen;
  • hochbegabte Studenten an den Hochschulen besonders fördern.

Inklusion
Die Inklusion wurde in Schleswig-Holstein überstürzt eingeführt, ohne dafür die notwendigen Voraussetzungen in den Schulen zu schaffen. So vielfältig wie sich die Formen von Behinderungen darstellen, so vielfältig müssen auch die Beschulungsangebote sein. Gerade im Sinne der selbstbestimmten Teilhabe sollen auch die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern bei der Entscheidung über die Art der Beschulung mit eingebunden werden. Für uns gilt der Grundsatz: So viel inklusive Beschulung wie möglich und so viel sonderpädagogische Förderung wie nötig.
Wir werden

  • die notwendigen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen prüfen und mit einem Qualitätsstandard versehen;
  • die Schaffung von Qualitätsmessinstrumenten forcieren;
  • eine wissenschaftliche Begleitung und weitere Schulversuche zur Inklusion und anderen sonderpädagogischen Beschulungen durchführen;
  • Förderzentren als Schule mit Schülerinnen und Schülern erhalten und regionale Kompetenzzentren schaffen;
  • die Einrichtung von Klassen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen an geeigneten Standorten ermöglichen, um förderbedürftigen Kindern die Möglichkeit einer geeigneten Beschulung zu garantieren;
  • die Mittel für Schulassistenz und Schulbegleitung regional in einem Pool zusammenführen, um sie an den Schulen zielgerichteter für die Inklusion einsetzen zu können. Damit soll auch eine verlässlichere Planung für die einzelnen Schulen und Kinder geschaffen werden. Kinder, die einen persönlichen Assistenzbedarf haben, müssen diesen auch erhalten;
  • weiterhin an der Sonderpädagogik als Spezialwissenschaft und einer gesonderten Lehrerausbildung festhalten;
  • die Zusammenarbeit aller Partner, insbesondere auch der Kommunen und Behindertenwerkstätten, ausbauen und institutionalisieren.

Ganztagsschule
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verbindung mit Bildung in hoher Qualität wollen wir die bedarfsgerechte Ausweitung der Ganztagsangebote an Schulen fördern, vorantreiben und Organisationsstrukturen vereinfachen. Gleichzeitig wollen wir die bestehenden Ganztagsangebote qualitativ besser aufstellen und dort, wo es gewollt ist, konsequent gebundene Ganztagsschulen einführen. Dabei müssen die Ganztagsangebote aber mit dem Alltag der Eltern vereinbar sein. Zudem muss es eine echte Wahlfreiheit zwischen offenen und gebundenen Ganztagsschulangeboten geben.
Wir werden

  • den Ausbau des Ganztagsangebotes gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und Schulträgern vor Ort in enger Kooperation mit Vereinen und Verbänden und unter Berücksichtigung der regionalen Umstände fördern;
  • die Wahlfreiheit für eine Halbtags- oder Ganztagsschule mit einem gebundenen oder offenen Betreuungsangebot flächendeckend anstreben;
  • die offenen Ganztagsschulen finanziell besser ausstatten, damit sie ein pädagogisch qualifizierteres Angebot anbieten können;
  • insbesondere das Ganztagsangebot an den Grundschulen vorrangig fördern;
  • in jeder Ganztagsschule für ein ausgewogenes Mittagsangebot für jeden Schüler sorgen.

Grundschule
Den Grundschulen kommt als Einstieg in das Schulsystem eine besondere Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist es, Kinder mit Freude an das Lernen heranzuführen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler möglichst früh entsprechend ihrer Fähigkeiten gefordert und gefördert werden.
Wir werden

  • das Einschulalter flexibilisieren. Kinder, die mehr Zeit benötigen, können auf Antrag der Eltern und bei Empfehlungen der Kinder- und Jugendärzte vom Schulbesuch zurückgestellt werden;
  • vor der Einschulung einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen;
  • uns auch weiterhin für den Erhalt von kleinen Grundschulstandorten einsetzen. Dabei ist insbesondere die Schulentwicklungsplanung der Kreise, auch über Kreisgrenzen hinweg, zu berücksichtigen;
  • das Schreiben wieder auf der Basis von Rechtschreibregeln einführen. Ebenso ist die Beherrschung der Schreibschrift unabdingbar. Die Methode “Lesen durch Schreiben” lehnen wir ab;
  • die Schulartempfehlung für eine weiterführende Schulform am Ende der Grundschulzeit wieder einführen;
  • verbindliche versetzungsrelevante Schulnoten ab der 3. Klasse einführen. Unterstützend dazu gibt es Kurzberichte über das Lernverhalten und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler;
  • die Schulassistenz im DaZ-Bereich (Deutsch als Zweitsprache) personell ausbauen;
  • für mehr männliches Lehrpersonal an den Grundschulen werben;
  • bei Fehlzeiten eines Schülers oder einer Schülerin eine Meldepflicht der Schule an das Elternhaus oder ggf. an das Jugendamt einführen.

Grundschullehrerinnen und –lehrer dürfen nicht länger diskriminiert werden
Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer werden nach Abschluss ihres Studiums mit einem Einstiegsgehalt der Besoldungsgruppe A12 eingestellt. Durch die von der rot-grün-blauen Landesregierung beschlossene Lehrerbesoldung werden sie bei identischen Studienqualifikationen gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen an allen anderen Schularten schlechter gestellt, da diese mit einem Einstiegsgehalt von A13 ins Berufsleben starten. Da an den Grundschulen der Anteil weiblicher Lehrkräfte rund 90 Prozent beträgt, führt diese Regelung auch dazu, dass Frauen strukturell schlechter als Männer bezahlt werden.
Deshalb werden wir:

  • diese Ungleichbehandlung beenden;
  • die Einstiegsbesoldung der Grundschullehrerinnen und -lehrer durch die Gewährung von Zulagen erhöhen und so schrittweise auf A13 anheben.

Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule ist inzwischen fester Bestandteil unseres Bildungssystems und bereitet Schülerinnen und Schüler auf alle Abschlüsse vor. Die Gemeinschaftsschule sollte in einem ausgeglichenen zweigliedrigen Schulsystem vor allem der Vorbereitung auf den ersten allgemeinbildenden und den mittleren Schulabschluss dienen. Hierfür muss ein praxisorientierter Unterricht gewährleistet werden.
Wir werden

  • das Prinzip der selbstständigen Schule an der Gemeinschaftsschule etablieren;
  • ermöglichen, dass die Gemeinschaftsschulen eigenständig über die Ausgestaltung des Unterrichtes entscheiden. Wann sie gemeinsam und wann sie differenziert unterrichten, liegt in der Entscheidung der einzelnen Schule;
  • keine weiteren Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen einrichten. Existierende Oberstufen bleiben erhalten, wenn sie die Anforderungen an eine gymnasiale Oberstufe erfüllen. Zu kleine Oberstufen werden mit benachbarten Oberstufen zusammengeschlossen;
  • dafür sorgen, dass Gemeinschaftsschulen gute Übergänge mit Anschlussfähigkeit an alle Systeme entwickeln;
  • das Fremdsprachenangebot an den Gemeinschaftsschulen sicherstellen.

Gymnasium
Das Gymnasium ist eine tragende Säule unseres Bildungssystems. Die Aufgabe des Gymnasiums - die Vorbereitung auf ein Studium - muss wieder im Mittelpunkt des Unterrichtens stehen. Unsere Abiturientinnen und Abiturienten sollen im nationalen und internationalen Vergleich bestehen können. Dabei muss die Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden.
Wir werden

  • an der spezifischen Ausbildung des Gymnasiallehrers festhalten. Sie ist für den Erfolg des Gymnasiums unbedingt erforderlich;
  • den neunjährigen Weg zum Abitur an allen Gymnasien in Schleswig-Holstein flächendeckend wiedereinführen. Dies werden wir unter Einbindung aller Beteiligten mit den pädagogisch notwendigen Fristen in der kommenden Legislaturperiode umsetzen.

Berufliche Bildung
Die wirtschaftliche Entwicklung der verschiedenen Regionen des Landes setzt u. a. ein Berufliches Bildungssystem voraus, welches auf Durchlässigkeit und Chancengerechtigkeit zwischen den Regionen ausgerichtet ist. Das Land stellt insbesondere auch für die Regionen, die einen hohen demografischen Veränderungsdruck zu bewältigen haben, die Beschulung im dualen Ausbildungssystem sicher. Dazu stützen wir uns auf Regionale Berufsbildungszentren und Berufsbildende Schulen, die mit einer zunehmenden Eigenverantwortung agieren sollen.
Wir werden

  • die Regionalen Berufsbildungszentren und Berufsbildenden Schulen mit Verantwortung und Kompetenzen ausstatten;
  • die Regionalen Berufsbildungszentren durch wirksame Zielvereinbarungen zwischen Land und Schule steuern;
  • ein Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufsbildung (SHIBB) gründen. Hier werden alle Kräfte so gebündelt, dass sich die Berufliche Bildung zukunftsfähig gestalten kann;
  • die Berufsschule und insbesondere die duale Ausbildung als Kernstück der beruflichen Bildung stärken, um den Jugendlichen, den Betrieben und den Regionen Entwicklungsperspektiven zu eröffnen;
  • Berufsfachschulen, Berufliche Gymnasien als Oberstufen der Gemeinschaftsschulen und Fachober- sowie Berufsoberschulen mit den ihnen zugeordneten Aufgaben stärken;
  • die Berufsvorbereitung so ausrichten, dass von allen Jugendlichen der Weg in die duale Ausbildung beschritten werden kann;
  • im Rahmen einer Berufsvorbereitung Flüchtlinge mit Bleibeperspektive mit den notwendigen Wissenskompetenzen, insbesondere Sprachkompetenz ausstatten, um ihnen die Möglichkeit einer beruflichen Integration zu bieten. Insgesamt sollte durch die Berufsvorbereitung allen Lernenden mit Migrationshintergrund die berufliche Integration ermöglicht werden;
  • zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses für die Berufliche Bildung flexible Rekrutierungsinstrumente schaffen und durch hochschulische Kooperationen die Lehrkräfteausbildung organisieren, die zurzeit im Land nicht stattfindet;
  • den Direkteinstieg von Fachkräften aus der Wirtschaft analog des Baden-Württemberg-Modells so gestalten, dass den Bewerberinnen und Bewerbern eine Perspektive im höheren Dienst eröffnet wird;
  • den Besonderheiten der Beruflichen Bildung mit einer eigenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Rechnung tragen.

Schulen in freier Trägerschaft
Den Schulen in freier Trägerschaft messen wir eine hohe Bedeutung zu. Wir verstehen unsere Privatschulen nicht als Konkurrenz zu den staatlichen Schulen, sondern sehen in ihnen eine Bereicherung des Bildungsangebotes in unserem Land.
Wir werden

  • uns auch in Zukunft für die Unterstützung und Förderung der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen;
  • bei der Finanzierung insbesondere die spezifischen Bedürfnisse und Angebote der Inklusion berücksichtigen;
  • bürokratische Hindernisse und Wartezeiten weiter abbauen.

Hochschule
Wissenschaft und Forschung sind für die Entwicklung Schleswig-Holsteins von herausragender Bedeutung. Nur durch eine optimale Ausbildung und eine exzellente Forschung kann die Zukunft gesichert und positiv gestaltet werden. Dabei stehen wir für freie und eigenständige Hochschulen sowie eine differenzierte Hochschullandschaft.
Die Hochschulen in Schleswig-Holstein decken mit klarer Schwerpunktbildung weitgehend alle Bereiche wissenschaftlicher Forschung und Lehre ab. Durch gemeinsame Initiativen mit dem Bund ist es seit 2007 gelungen, beispielsweise über die Hochschulpakte, personelle und räumliche Verbesserungen durchzusetzen und – insbesondere an den Universitäten – die Voraussetzungen für die wissenschaftliche Arbeit zu verbessern. Die Christian-Albrechts-Universität und die Universität zu Lübeck konnten besonders bei den Exzellenzclustern bundesweit herausragende Ergebnisse erreichen.
Wir werden

  • Kooperationen zwischen beiden Hochschultypen fördern, z.B. in Kiel im Bereich der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Die Hochschulen sollen sich stärker am Bedarf an Absolventinnen und Absolventen im Land ausrichten;
  • die neu eingerichteten Promotionskollegs nach angemessener Zeit evaluieren;
  • ermöglichen, dass Promotionsmöglichkeiten an Fachhochschulen durch Zweitmitgliedschaften von forschungsstarken Fachhochschuldozenten ausgebaut werden;
  • uns für vielfältige Ausbildungswege an den Hochschulen einsetzen. Geeignete Studentinnen und Studenten müssen gute Studienbedingungen vorfinden;
  • eine wesentliche Änderung der Kapazitätsverordnung anstreben, um so eine bessere Betreuungsrelation an Hochschulen zu ermöglichen. Studienerfolg hängt insbesondere auch vom Betreuungsverhältnis ab;
  • anstreben, dass insbesondere Fachhochschulen das Angebot dualer Studiengänge ausbauen;
  • eine auskömmliche Grundförderung sicherstellen, um den Anschluss im norddeutschen Vergleich herzustellen;
  • uns dafür einsetzen, Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende vom Rundfunkbeitrag zu befreien;
  • keine Studiengebühren einführen;
  • die Abbrecherquote durch eine verpflichtende Studienberatung für Studentinnen und Studenten, die die Mindeststandards nach zwei Semestern nicht erfüllen, reduzieren;
  • uns zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dafür einsetzen, dass für qualifizierte Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren eine Universitätsprofessur mit Verstetigungsoption zur Verfügung steht;
  • schlanke und effiziente Entscheidungswege und Gremien an den Hochschulen anstreben;
  • die Ausbildung zum Gymnasiallehrer in Kiel und Gemeinschaftsschullehrer in Flensburg anstreben. Sek. II-Zusatzqualifikationen können in Kooperation mit Kiel erworben werden. Die Universität Flensburg wird damit als Standort für die Lehrerausbildung langfristig gesichert;
  • uns dafür einsetzen, dass Praxisanteile im Lehramtsstudium möglichst schon im Bachelorstudium verankert werden, weil sie essentiell sind. Ein Praxissemester am Ende des Masterstudiums wird dagegen abgelehnt;
  • die Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge „NaWi“ und Weltkunde ablehnen, weil sie keine Anschlussfähigkeit in der Oberstufe haben;
  • einen Anreiz für Studentinnen und Studenten in Mangelfächern schaffen;
  • die Festlegung von Präsenzpflichten für Vorlesungen, Seminare und Labore den schleswig-holsteinischen Hochschulen überlassen;
  • uns für den Aufbau eines Ingenieurstudiums für das Bauwesen im nördlichen Landesteil einsetzen, um dem zunehmenden Fachkräftemangel in diesem Bereich zu begegnen;
  • uns für den Aufbau eines Studienangebots für nichtärztliche Gesundheitsberufe an der FH Westküste in Kooperation mit den Kliniken an der Westküste einsetzen;
  • mehr Wohnheimplätze an den Standorten der Hochschulen schaffen;
  • ein landesweites Semesterticket für alle Studentinnen und Studenten einführen, das auch Berufsschülerinnen und Berufsschülern offen steht;
  • daran mitwirken, dass Studentinnen und Studenten auch weiterhin urheberrechtliche geschützte Schriftwerke digital zur Verfügung stehen und eine tragbare Einigung zwischen den Hochschulen und der VG-Wort erzielt wird.

Forschung
Schleswig-Holstein hat seit der unionsgeführten Landesregierung ab 2005 alle Chancen genutzt, in Norddeutschland als Wissenschafts- und Forschungsland eine besondere Position einzunehmen. Forschung und Wissenschaft waren zentrale Felder für eine erfolgreiche Landespolitik und müssen weiter Kernkompetenz sein. Sie tragen zum Erfolg der schleswig-holsteinischen Wirtschaft bei. Die Erweiterung und der Ausbau zahlreicher wissenschaftlicher Einrichtungen hat Spitzenergebnisse bei angewandter und Grundlagenforschung ermöglicht. Die Ankoppelung des Wissenschaftsbereiches an das Sozialministerium hat diese Entwicklung gebremst.
Das Land beherbergt ein gutes Dutzend Forschungsinstitute und -einrichtungen, die in wichtigen Zukunftsfeldern arbeiten. Deren Erfolg muss in der Zukunft fortgesetzt und verstetigt werden.
Wir werden

  • die Zuordnung der Wissenschaft zum Sozialministerium beenden;
  • Aktivitäten wie z.B. das Zentrum für Entrepreneurship an der Kieler Universität unterstützen und weiterentwickeln;
  • insbesondere die Fachhochschulen – aber auch die Universitäten – ermuntern, einen engeren Kontakt zur Wirtschaft zu entwickeln. Hierfür werden wir die nötige Infrastruktur z.B. im Bereich der Datenübertragung und -speicherung zur Verfügung stellen;
  • einen Landeswettbewerb für Innovationsideen von Studentinnen und Studenten über Universitäten und Forschungsinstitute hinweg ausschreiben;
  • die Fortführung der Exzellenzcluster in der Entzündungs- und Meeresforschung und der weiteren drei Anträge zur Exzellenzinitiative nachdrücklich unterstützen;
  • die Entwicklung der Fraunhofer-Einrichtung EMB in Lübeck zu einem "Institut für medizinische und marine Biotechnologie" unterstützen;
  • die Vernachlässigung der Forschungs-Institute mit Landesbeteiligung, z.B. des ISiT in Itzehoe, beenden;
  • eine Forschungsstrategie entwickeln, welche die Stärken und Besonderheiten der Forschungslandschaft in Schleswig-Holstein berücksichtigt. Diese umfasst u.a. Mittel zur dauerhaften Verstetigung von besonders erfolgreichen Exzellenzclustern;
  • einen Fonds für Spitzenforschung in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro ins Leben rufen;
  • eine Schleswig-Holstein-Forschungsagenda vorantreiben, deren Schwerpunkte Gesundheit und Altern, Umwelt und Energie sowie Bildung und Nanotechnologie sein werden.

Weiterbildung – Schlüssel für individuellen Erfolg und gesellschaftliches Erfordernis
Das lebenslange Lernen nimmt in unserer modernen Lebenswelt einen immer größeren Stellenwert in der Bildungslandschaft ein. Die außerschulische Fort- und Weiterbildung wird daher für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes der Schlüssel zu einer erfolgreichen Teilhabe an der Gesellschaft sein. Insbesondere die berufliche Weiterbildung nimmt dabei einen wichtigen Platz ein, da sie zum einen die berufliche Entwicklung jedes Einzelnen fördert und zum anderen gerade vor dem Hintergrund des digitalen Strukturwandels zur Sicherung des Fachkräftepotenzials beiträgt. Die Arbeit der Volkshochschulen und der vielen anderen Weiterbildungsträger im Land hat deswegen einen hohen Stellenwert für uns. Zudem sind die politischen Bildungsträger für uns ein starker Partner bei der Bekämpfung von jeglichem Extremismus in unserer Gesellschaft.
Wir werden

  •  mehr Anreize für Weiterbildungsstudiengänge schaffen und für die entsprechenden Lehrkapazitäten sorgen;
  • an die Erfolge des durch die CDU eingeführten Weiterbildungsgesetzes anknüpfen und die Sicherung von Qualitätsstandards bei Trägern, Einrichtungen und Angeboten der Weiterbildung weiter vorantreiben;
  • den unter der CDU-geführten Landesregierung eingeführten Weiterbildungsbonus fortführen, genauso wie die Förderung von Berufsbildungsstätten und die Förderung des sogenannten Meister-BaföG (nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz);
  • die Beratungsangebote nach der Abschaffung der Weiterbildungsverbünde durch die rot-grün-blaue Landesregierung prüfen und ggf. anpassen;
  • die Weiterbildungseinrichtungen, die sich in öffentlicher Verantwortung befinden, weiter stärken und finanziell absichern;
  • die Träger der politischen Bildung so ausstatten, dass sie die Errungenschaften unseres demokratischen Staates mit seinen Freiheitsrechten positiv vermitteln können;
  • einen ständigen Dialog mit den Weiterbildungsträgern führen.