Kapitel 5 | Miteinander Leben

Menschen fühlen sich nur dann sicher, wenn der Zusammenhalt in der Gesellschaft gut ist und ein gutes Miteinander herrscht. Damit dies gelingt, wollen wir auch gute Rahmenbedingungen schaffen, die die Kultur in unserem Land stärken, die zur Übernahme von Verantwortung im Ehrenamt ermutigen und die den Sport mit seiner hohen gesellschaftspolitischen Bedeutung wieder angemessen stärkt.

KULTUR
Gedenkkultur, Museen und Archive stärken
Die Vielfalt an Museen, Archiven und Gedenkstätten in Schleswig-Holstein gehört zum bildungspolitischen Fundament und historischen Gedächtnis unserer Gesellschaft.
Wir werden

  • die bestehenden Museen unterstützen und insbesondere Kooperationen von Museen durch unsere Förderpolitik voranbringen;
  • die Museen der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen weiterentwickeln, u.a. durch den Aufbau des Volkskundemuseums in Molfsee und die Umsetzung des Masterplans für Schloss Gottorf zur Modernisierung der Landesmuseen;
  • in Zusammenhang mit einem bestehenden Museum ein „Haus der Geschichte“ für eine dauerhafte Darstellung der Landesgeschichte projektieren;
  • die bestehenden Gedenkstätten zur Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten weiter unterstützen und fördern;
  • die Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup als authentischen Ort der deutsch-deutschen Teilung in die Förderung aufnehmen;
  • die Arbeit des Landesarchivs und in Zusammenarbeit mit den Kommunen die kommunalen Archive zum einen durch zusätzliche Förderungen zum Erhalt von Altbeständen und zum anderen durch die Bereitstellung einer angemessenen technischen Infrastruktur unterstützen und das Landesarchiv Schleswig-Holstein zum Digitalen Archiv Schleswig-Holstein weiterentwickeln;
  • weiter das Ziel verfolgen, das Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie am Schloss Gottorf in die Leibniz-Forschungsgemeinschaft zu überführen.

Theater- und Konzertangebote für das ganze Land
Schleswig-Holstein verfügt mit den beiden großen Stadttheatern in Kiel und Lübeck sowie dem Landestheater und den Eutiner Festspielen über ein kulturell und wirtschaftlich gutes Theaterangebot in der Fläche. Dazu kommen weitere herausragende private Theater.
Wir werden

  • das System der Mischfinanzierung der Stadttheater Kiel und Lübeck sowie des Landestheaters aus Mitteln des Finanzausgleichs und der jeweiligen Kommunen erhalten und den auf die Personalkosten entfallenden Anteil der Landesförderung jeweils um das Ergebnis der Tarifverhandlungen anpassen;
  • die weitere Zusammenarbeit zwischen den Theatern unterstützen und fördern;
  • uns insbesondere dafür einsetzen, dass auch das junge Publikum verstärkt angesprochen wird;
  • die freien Theater weiterhin fördern;
  • uns gemeinsam mit den Kommunen dafür einsetzen, dass die Konzertstandorte Kiel und Lübeck erhalten bleiben und sicherstellen, dass die Veranstaltungsstätten Kieler Schloss und Musik- und Kongresshalle Lübeck ihre Funktionalität zurückerhalten;
  • auch für die kommenden Jahre die notwendige Planungssicherheit für das Schleswig- Holstein Musik Festival gewährleisten;

Kulturelle Kinder- und Jugendbildung
Das Heranführen von Kindern und Jugendlichen an die Vielfalt kultureller Angebote ist eine wichtige Aufgabe, die sowohl von Seiten der Kulturschaffenden als auch insbesondere von Seiten der Kindertageseinrichtungen und Schulen vorangetrieben werden muss.
Wir werden

  • auf ministerieller Ebene die Zuständigkeiten für die Verbesserung der Kooperation von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kulturangeboten optimieren;
  • zur besseren Koordinierung zwischen Kultureinrichtungen und Bildungseinrichtungen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt „Kreisfachberater Kultur“ einführen. Dafür werden wir Stundenkontingente für Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stellen;
  • durch entsprechende Stundenkontingente an den Schulen den Kunst- und Musikunterricht als Kreativfächer stärken;
  • die Leseförderung ausbauen, indem wir die Bibliotheken flächendeckend stärken und gemeinsam mit den Kommunen die Finanzierung des „Büchereivereins Schleswig-Holstein“ über den Finanzausgleich fortsetzen. Auch werden wir das Literaturhaus Schleswig-Holstein weiter fördern;
  • Landeswettbewerbe wie „Jugend musiziert“ weiter unterstützen;
  • eine engere Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Schulen mit den Musikschulen ermöglichen.

Förderpolitik in der Kultur
Die Kulturarbeit in Schleswig-Holstein wird neben den großen staatlichen und kommunalen kulturellen Einrichtungen in erster Linie von vielen ehrenamtlich durchgeführten Angeboten geprägt.
Wir werden

  • gezielt die institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen stärken, um die Verlässlichkeit für die ehrenamtlich Tätigen zu verbessern;
  • durch Kontraktförderung eine längerfristige Sicherheit und notwendige Flexibilität für Kulturangebote schaffen;
  • Anreizsysteme für wirtschaftliches Handeln (auch für das Sammeln privater Finanzmittel) ausbauen. Der Aufbau von Rücklagen für einen nachhaltigen Betrieb muss möglich sein;
  • über die Investitionsbank einen Liquiditätsfonds einrichten, der den Start bereits genehmigter Projekte frühzeitiger ermöglicht;
  • einen Ansprechpartner für Kulturschaffende einrichten, der bei der Akquise von öffentlichen Fördermitteln auf Bundes- und Europaebene unterstützt;
  • neue Projekte daraufhin betrachten, inwieweit bereits ähnliche Angebote bestehen und ggf. Kooperationen anstoßen.

Kultur ist ein Wissenschafts- und Wirtschaftsfaktor
Die vielfältige kulturelle Arbeit in Schleswig-Holstein ist auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der deutlich über das rein Kulturelle hinausgeht. Attraktive kulturelle Angebote sind auch für Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften relevant. Der gerade in unserem Land äußerst bedeutsame Tourismus setzt ebenfalls auf vielfältige kulturelle Angebote. Mit der Muthesius Kunsthochschule in Kiel und der Musikhochschule in Lübeck verfügt unser Land über zwei herausragende Hochschulen mit speziellem kulturellen Hintergrund.
Wir werden

  • durch geeignete Förderprogramme Künstlerinnen und Künstler und Betriebe der Kreativwirtschaft unterstützen;
  • die Muthesius Kunsthochschule in Kiel und die Musikhochschule in Lübeck im Rahmen unserer Wissenschaftsförderung stärken;
  • die Kunst- und Kulturschaffenden untereinander besser vernetzen und dafür eine geeignete Plattform schaffen;
  • gemeinsam mit den Kommunen dafür wirken, dass Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen, z.B. durch das Anbieten attraktiver Räumlichkeiten für ihre künstlerischen Tätigkeiten, im Land gehalten werden können;
  • den Kulturtourismus fördern, indem wir Kulturangebote verstärkt mit touristischen Angeboten unter Einbeziehung der TASH zusammenbringen und verbessern.

EHRENAMT
Zugänglich, überschaubar, anerkannt: Ehrenamt in Schleswig-Holstein
Unsere Gesellschaft funktioniert auf Basis von freiwilligem Engagement. Ehrenamt braucht Anerkennung, übersichtliche Strukturen und muss mit dem Berufsleben und der Ausbildung vereinbar sein. Wir setzen daher auf ein ganzheitliches Konzept zur Stärkung des Ehrenamts, indem wir

  • die bestehende Ehrenamts-Karte in ein weit angelegtes payback-System überführen, das auch private Unternehmen einschließt;
  • die Freistellungsmöglichkeiten für alle Formen des Ehrenamts zugänglich machen. Hier muss eine enge Abstimmung mit Hochschulen und Arbeitgeberverbänden gewährleistet sein;
  • eine Ehrenamts-App als Modellprojekt entwickeln und testen, die unter anderem Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung von Zeitkontingenten, Fähigkeiten und anderen relevanten Gegebenheiten koordinieren kann;
  • die personelle Ausstattung auf Landesseite bereitstellen, um die Vernetzung von Anbahnung, Durchführung und Anerkennung von Ehrenamt zu koordinieren;
  • möglichst viele junge Menschen für eine ehrenamtliche Tätigkeit gewinnen, sie mit der gut erprobten Jugendleiterausbildung (JuleiCa) qualifizieren und so das freiwillige Engagement stärken;
  • die Förderung des Landesjugendrings und der Jugendverbände aufstocken und die Förderung von Bildungsreferenten im Haushalt verstetigen;
  • uns dafür einsetzen, die steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten deutlich zu erhöhen.

Feuerwehren
Die freiwilligen Feuerwehren sorgen in unserem Land flächendeckend für Menschenrettung, Brandschutz und Hilfeleistungen. Die Wehren sind in den Gemeinden fest verankert und fördern das Gemeinwesen. Mit der Brandschutzerziehung und                      -aufklärung leisten sie einen wichtigen präventiven Beitrag zur Sicherheit in Schleswig-Holstein.
Wir werden

  • für eine weiterhin hochwertige Ausbildung, Ausrüstung und Ausstattung sorgen;
  • Jugendfeuerwehren stärken und für eine frühzeitige Bindung an die Feuerwehr sorgen;
  • die Landesfeuerwehrschule in Harrislee als exzellente Ausbildungsstätte der Führungskräfte für Feuerwehren und den Katastrophenschutz weiter unterstützen und für eine materiell und personell gute Ausstattung sorgen;
  • uns dafür einsetzen, dass Pflichtfeuerwehren nicht eingesetzt werden müssen und das Ehrenamt Feuerwehr weiterhin eine hohe Wertschätzung erfährt;
  • keine Zwangsfusionen von Wehren zulassen;
  • uns dafür einsetzen, dass Fördervereine zur Unterstützung der Feuerwehren als gemeinnützig anerkannt werden.

Katastrophenschutz
Katastrophenlagen sind Ausnahmezustände, auf die Schleswig-Holstein vorbereitet sein muss. Einsatzbereite Katastrophenschutzkräfte sind dafür unerlässlich. Die zum Großteil ehrenamtlichen Kräfte müssen gut ausgebildet und ausgerüstet sein.
Wir werden

  • für eine weiterhin hochwertige Ausbildung der Helferinnen und Helfer sorgen, um diese für verschiedene Einsatzszenarien einsetzen zu können;
  • die Ausrüstung und Ausstattung der Helferinnen und Helfer mit persönlicher Schutzausstattung, Fahrzeugen, Fernmeldemitteln und technischem Gerät auf einem stets einsatzbereiten und modernen Stand halten;
  • Übungslagen und Planungsunterlagen an die aktuelle Sicherheitslage anpassen und weiterentwickeln, um vorbereitet auf mögliche Katastrophenlagen reagieren zu können.

Minderheitenpolitik und Förderung des Niederdeutschen
Eine Minderheitenpolitik, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert, dient dem Wohl des gesamten Landes – Minderheit und Mehrheit – gleichermaßen. Unsere Minderheiten in Schleswig-Holstein und die Minderheiten in Dänemark haben in den vergangenen Jahrzehnten viel für das gegenseitige Verständnis erreicht. Dies findet bundesweit, aber auch international Beachtung und Anerkennung.
Die Minderheiten der Dänen, der deutschen Sinti und Roma und die Volksgruppe der Friesen sind unverzichtbarer Bestandteil unseres Landes und haben es mitgeprägt. Neben der dänischen Sprache gehören Friesisch und Niederdeutsch zur Sprachenvielfalt Schleswig-Holsteins. Allen Minderheiten und Volksgruppen Schleswig-Holsteins gehört unsere Unterstützung in ihrem Bemühen, ihre Identität zu wahren und zu leben.
Deshalb werden wir

  • die erfolgreiche gemeinsame Kulturarbeit mit der Friesische Volksgruppe sowie der friesischen und dänischen Minderheit fortsetzen und uns für den Erhalt und die Pflege der niederdeutschen Sprache und des Kulturgutes als Teil unserer schleswig-holsteinischen Heimat und Identität einsetzen;
  • das Erlernen der Minderheitensprachen und des Niederdeutschen in unseren Kindergärten und Schulen weiter fördern;
  • die Förderung des Nordfriisk Instituut als zentrale wissenschaftliche Einrichtung in Nordfriesland für die Pflege, Förderung und Erforschung der friesischen Sprache, Geschichte und Kultur durch eine neue Ziel- und Leistungsvereinbarung sicherstellen;
  • uns dafür einsetzen, dass Friesisch und Niederdeutsch in den öffentlich-rechtlichen Medien stärker wahrnehmbar werden;
  • die jetzige Finanzierung des dänischen Schulvereins beibehalten.

Sport
Wir werden der Förderung des Sports in unserer Regierungsverantwortung mehr Gewicht beimessen. Wir wollen den Sport mit seiner Vielfalt stärker fördern, um damit seinen Wert für die Gesundheits- und Gesellschaftspolitik weiter zu erhalten.
Der Sport ist ein wichtiger Teil unserer Kultur. Er dient nicht nur der Gesundheitsförderung, sondern vermittelt insbesondere auch jungen Menschen wichtige Werte wie Toleranz und Fairness.
Deshalb werden wir

  • den organisierten Sport stärker fördern und die im Landeshaushalt festgeschriebene Förderung des Landessportverbandes und seiner ihm angehörenden Mitgliedsvereine und -verbände aus Lotto-Toto-Mitteln in Höhe von zurzeit 8 Millionen Euro auf mindestens 10 Millionen Euro anheben. Die zusätzlichen Fördermittel finanzieren wir unter anderem aus unserem Sportwettenlotteriegesetz;
  • den enormen Sanierungsstau bei den Sportstätten und Schwimmbädern auflösen. Wir wollen aus unserem Programm "Sanierungsoffensive Sportstätten" mindestens vier Millionen Euro jährlich hälftig, d.h. 50 Prozent Förderung der Kosten durch das Land, über zehn Jahre lang in die Grundinstandsetzung, Sanierung und bei Bedarf auch in den Neu- und Umbau von kommunalen Sportanlagen investieren. Gemeinsam mit den Kommunen kommen somit 80 Millionen Euro insbesondere dem Breitensport zu Gute;
  • gemeinsam mit den Verbänden und Vereinen sowie den Kommunen einen "Masterplan" entwickeln, um den Übungs- und Wettkampfbetrieb bedarfsgerecht anzupassen. Hierfür werden wir entsprechende Fördermittel in einem Programm im Rahmen der "Sanierungsoffensive Sportstätten" zur Verfügung stellen;
  • vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines veränderten Freizeit- und Bewegungsverhaltens eine überregionale Sportentwicklungsplanung realisieren;
  • mehr Sport und Bewegung für Kinder ermöglichen. Dazu wollen wir langfristig für alle Schularten eine tägliche Sport- und Bewegungsstunde einführen und flächendeckend realisieren. Hier ergibt sich ein breites Feld für eine intensive Kooperation zwischen den Schulen und Vereinen, die wir in Schleswig-Holstein noch stärker ausbauen wollen;
  • ein Netzwerk „Gesundheitsförderung und -prävention“ einrichten, in dem die Sportverbände und Sportvereine neue Kooperationen und Betätigungsfelder mit Krankenkassen, Firmen, Schulen oder Kindertageseinrichtungen abschließen können;
  • die Zusammenarbeit von Schulen und Sportverbänden hinsichtlich der Talentsuche und -förderung verbessern. Dazu wollen wir in Schleswig-Holstein ein Projekt auflegen, welches künftig die Talentsichtung und -förderung verbessert und das System der Partnerschulen des Leistungssports ausbaut.

Kirche
Kirche ist zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft, Keimzelle unserer Kultur und für uns eine der Grundsäulen für die Ausrichtung unserer Politik. Als Träger von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen und Friedhöfen nimmt sie unverzichtbare Aufgaben wahr. Gerade im ländlichen Raum sollte Kirche eine wichtige Anlaufstelle für soziales und kulturelles Leben bleiben. Kirchliche Einrichtungen erfüllen genau wie andere gemeinnützige oder nicht-kirchliche Organisationen Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge.
Wir werden

  • daher sicherstellen, dass die staatliche Unterstützung kirchlicher Einrichtungen auf aktuellem Niveau bestehen bleibt;
  • uns dafür einsetzen, dass ein vergleichbarer Staatsvertrag, wie er schon mit der Nordkirche, dem Heiligen Stuhl und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Schleswig-Holstein geschlossen ist, auch mit den muslimischen Vertretungen zustande kommt;
  • den konfessionsgebundenen Religionsunterricht unbedingt erhalten;
  • uns für einen konfessionsgebundenen muslimischen Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht in deutscher Sprache einsetzen. Die wissenschaftliche Ausbildung von Lehrkräften durch ein islamisch-theologisches Institut muss gewährleistet sein;

Sonn- und Feiertage sind elementare Bestandteile der christlichen Kultur und stehen mit den entsprechenden branchenspezifischen Ausnahmen unter Schutz. Wir befürworten diesen Sonn- und Feiertagsschutz und wollen ihn in aktueller Form beibehalten.
Wir sind weiterhin für einen Gottesbezug in der Landesverfassung nach dem Vorbild des deutschen Grundgesetzes.

Medien
Eine unabhängige Medienlandschaft in Schleswig-Holstein ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wir wollen diese Unabhängigkeit und die Vielfalt der Berichterstattung durch eine veränderte digitalisierte Medienlandschaft erhalten. Feststellbar ist, dass in den Redaktionen immer mehr qualifiziertes Personal abgebaut wird und sich die Tiefe und Art der Berichterstattung und die Themenauswahl verändert. Der Teil der lokalisierten und regionalisierten Berichterstattung nimmt tendenziell ab. Die Tageszeitungen, die vor allem die politische Berichterstattung aus den Gremien vor Ort seit Jahrzehnten gewährleisten, verlieren immer mehr an Auflage. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.
Deshalb wollen wir

  • in Zusammenarbeit mit der FH Kiel eine wissenschaftliche Aufarbeitung vornehmen, die Möglichkeiten aufzeigt, wie der qualifizierte Lokaljournalismus gestärkt werden kann, ohne in die Pressefreiheit einzugreifen. Dabei können auch - nach intensiver Prüfung, ob wirtschaftliche Aspekte zur Veränderung der Medienlandschaft führen - die Modelle der Errichtung einer Stiftung und das skandinavische Modell der Subvention von Lokaljournalismus auf ihre Anwendbarkeit für Schleswig-Holstein analysiert werden;
  • den Zugang zu Lokalberichterstattung auch über das Bewegtbild (Fernsehen bzw. Internet) sicherstellen. Dies ist prioritär die Aufgabe des Norddeutschen Rundfunks;
  • die Aufgaben des NDR und die Arbeit seiner Gremien unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, dass regionale Fernsehprogramme in der Sendeplatzvergabe im digitalen Kabel prioritär behandelt werden;
  • über die Bitte vieler Rundfunkhörer, deutsche Schlager nicht nur über Digitalradios auszustrahlen, mit den Radiosendern in Schleswig-Holstein verhandeln;
  • den nichtkommerziellen Lokal-Hörfunk und -Fernsehen stärken und hierfür entsprechende bedarfsorientierte Fördermittel im Haushalt bereitstellen;
  • die Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch ein landesweites Programm mit den bildungsrelevanten Organisationen und Institutionen stärken;
  • Beitragszahlern für den öffentlichen Rundfunk überschüssige Beiträge durch Beitragssenkung zurückgeben.